Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2007

/ Ausgabe: 2007_08-Oktober.pdf

- S.141

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- 748 -

Ich stelle folgenden Antrag:

Mair e. h.

Der Gemeinderat möge beschließen:
Frau Bürgermeisterin wird beauftragt, zu
prüfen und dem Gemeinderat über ihre
Prüfung Bericht zu erstatten:
1.

Welche legalen Flächen, die in
Innsbruck für Graffiti zur Verfügung
gestellt wurden, aktuell noch zur Verfügung stehen?

2.

In welchen Stadtteilen derzeit keine
legalen Graffiti-Flächen zur Verfügung
stehen?

3.

Welche Unterführungen sich, analog
dem Beispiel der Unterführung der
Universitätsbrücke für legale GraffitiFlächen eignen würden?

4.

Welche Unterführungen am Inn, die
ausnahmslos im Besitz der Stadt
Innsbruck stehen oder von der Stadt
Innsbruck erhalten werden, zu legalen
Graffiti-Flächen erklärt werden könnten?

5.

Welche weiteren öffentlichen Flächen
sich für legale Graffiti-Flächen zur
selbständigen Gestaltung eignen
würden?

6.

Ob ein im Internet abrufbares
Verzeichnis legaler Graffiti-Flächen
geschaffen werden kann?

7.

Welche öffentlichen Flächen sich für
öffentlich finanzierte Gestaltung durch
Graffiti-Künstler und Künstlerinnen
eignen würden?

8.

Ob es Interesse seitens privater
Institutionen an einer künstlerischen
Gestaltung durch GraffitiKünstlerinnen und Künstlerinnen gibt?

9.

Ob eine eventartige oder aktionskünstlerische Gestaltung dieser Flächen Sponsorinnen abseits der öffentlichen Hand fände und eine Gestaltung als Aktion überregionaler Bedeutung durchführbar wäre?

10. Ob Graffiti unter den Bedingungen
der Vergabe von Kunst am Bau und
Kunst im öffentlichen Raum aufgrund
der eigenen Beschaffenheit dieser
Kunstform von vornherein ausgeschlossen ist?
GR-Sitzung 18.10.2007

49.8

I-OEF 113/2007
MieterInnenfreundliche Hausordnungen, Erarbeitung (GR
Mair)

GR Mair: Es geht darum, sich im Wohnungsausschuss damit zu beschäftigen,
wie die Hausordnungen der großen
Wohnbauträger in der Stadt Innsbruck
aussehen und ob wir Empfehlungen
ausarbeiten können, wie Hausordnungen
verbessert werden könnten. Dies mit dem
Hintergedanken, dass die Infrastruktur
geschützt und das Zusammenleben
zwischen den Menschen geregelt wird.
Manche Hausordnungen sind gut, jedoch
beschleicht einem beim Durchlesen von
manchen eher das Gefühl, dass man dort
gar nicht wohnen sollte, sondern sich eher
in einen Spint einzuschließen. Es macht
daher Sinn, sich die Hausordnungen
einmal anzusehen, wie kinder- und
familienfreundlich, mieterfreundlich diese
sind.
Ich stelle folgenden Antrag:
Der Gemeinderat möge beschließen:
Die bestehenden Hausordnungen in jenen
Wohnungen, in denen die Stadt Einweisungs- oder Besiedelungsrecht hat, sollen
gesichtet werden und Kriterien der
Mieterinnen und Mieter-, Kinder- und
Familienfreundlichkeit entwickelt werden.
Anhand dieser Kriterien sollen Vorschläge
für die Erarbeitung neuer Hausordnungen
entwickelt werden.
Bestehende Projekte partizipativer
Erstellung von Hausordnungen sollen
gesichtet werden und Vorschläge für die
Umsetzung in Innsbruck erstattet werden.
Die Umsetzung des gegenständlichen
Antrages soll in enger Zusammenarbeit
zwischen Stadt Innsbruck und den
Gemeinnützigen Bauvereinigungen (GBV)
und der Innsbrucker Immobilien GesmbH
& Co KEG (IIG) sowie kompetenten
Beraterinnen und Berater passieren und
zum Ziel haben, dass die Vorschläge von
den Gemeinnützigen Bauvereinigungen
(GBV) und der Innsbrucker Immobilien