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Jahr: 2007

/ Ausgabe: 2007_08-Oktober.pdf

- S.163

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bestimmte Vorhaben unter Vorlage der Originalbelege bis längstens
31. 3. des auf die Gewährung der Subvention folgenden Kalenderjahres
nachgewiesen werden. Zusätzlich zu den Abrechnungsunterlagen ist in
einem Tätigkeitsbericht (Jahresbericht, Erfolgsbericht) die Erreichung
der in den Förderungsunterlagen angeführten Ziele zu dokumentieren.
Widerruf der Förderungszusage bzw.
Einschränkung der
Auszahlung

In der Subventionsordnung sind u.a. auch jene Tatbestände verankert,
bei deren Zutreffen der/die SubventionsempfängerIn den erhaltenen
Förderbetrag an den Magistrat der Stadt Innsbruck zurückzahlen muss
oder eine Auszahlung sogar zu unterbleiben hat bzw. Einschränkungen
in Bezug auf die Auszahlung der Förderungsmittel vorgesehen sind.
4 Abwicklung

Budget

Die für den Subventionstopf „Soziales und Gesundheit“ vorgesehenen
Mittel sind in den Voranschlägen der Jahre 2006 und 2007 unter dem
Sammelnachweis S 430 – „Jahressubventionen“ mit einem Betrag von
€ 1.697,5 Tsd. bzw. € 1.789,0 Tsd. ausgewiesen. Außerdem waren
unter dem Sammelnachweis S 431 – „Sondersubventionen“ zweckgebundene Fördermittel in Höhe von € 686,0 Tsd. im Jahr 2006 und
€ 736,0 Tsd. für das Jahr 2007 veranschlagt.

Soll-Ist-Vergleich

Laut Jahresrechnung 2006 betrugen die über den Sammelnachweis
S 430 ausbezahlten Subventionsbeträge € 1.646,9 Tsd., was gegenüber dem Haushaltsplan 2006 Minderausgaben in der Höhe von
€ 50,6 Tsd. bedeutete. Den im Sammelnachweis S 431 – ohne Berücksichtigung der „Verstärkungsmittel“ aus dem Sondertopf der
Vp. 1/061000-757900 - veranschlagten Ausgaben in der Höhe von
€ 686,0 Tsd. standen tatsächliche Ausgaben im Betrag von € 630,7
Tsd. gegenüber, so dass sich auch hier eine Unterschreitung um € 55,3
Tsd. ergeben hat. Unter Hinzurechnung der im Jahr 2006 aus diesem
„Sondertopf“ bedienten Sondersubventionen in Höhe von € 72,0 Tsd.,
erhöhte sich das Präliminare im S 431 auf € 758,0 Tsd. und das Anordnungssoll auf € 702,7 Tsd., die Minderausgaben blieben jedoch in unveränderter Höhe (€ 55,3 Tsd.) bestehen.

S 430 - Mittelverwendung

Die im Sammelnachweis S 430 – „Jahressubventionen“ erfassten Fördergelder waren im Wesentlichen als Beiträge zum laufenden Betriebsaufwand und als Investitionszuschüsse für diverse Sozial- und
Gesundheitsvereine bestimmt, wobei rd. 40,5 % des Budgetansatzes
2006 bzw. rd. 46,7 % des Finanzvolumens 2007 durch 3-jährige Vereinbarungen gebunden waren. Diese Mittel fließen lt. Beschluss des GR
aktuell 11 ausgesuchten Sozialvereinen zu. Gegenüber zwei anderen
Einrichtungen hat sich die Stadt ebenfalls zur laufenden Übernahme
von Kosten oder Leistung von Förderbeiträgen verpflichtet.

Wohnraum für
Obdachlose

Unter diesem Titel wurden diversen Vereinen anteilige Kosten für die
Adaptierung von Wohnungen im Bereich des „Betreuten Wohnen“ erstattet, wobei eine Kostenteilung zwischen Stadt (3/10) und Land Tirol
(7/10) praktiziert wird. Hiefür konnte allerdings von der

Zl. KA-09104/2007

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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