Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2007

/ Ausgabe: 2007_08-Oktober.pdf

- S.164

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Kontrollabteilung weder eine gesetzliche Grundlage noch eine schriftliche Vereinbarung vorgefunden werden. Zu diesem Thema berichtete
die MA IV im Rahmen ihrer Stellungnahme, dass die Finanzierung im
Verhältnis
70 % Land Tirol und 30 % Stadt Innsbruck auf einer mündlichen Vereinbarung zwischen dem seinerzeitigen Sozialreferenten des Landes
Tirol und dem Vizebürgermeister der Stadt Innsbruck beruhe und eine
diesbezügliche schriftliche Ausfertigung oder ein Aktenvorgang weder
beim Amt der Tiroler Landesregierung noch beim Stadtmagistrat Innsbruck in Erfahrung gebracht werden konnte.
Unter dem gleichen Titel wurde 2006 die Anschaffung eines Einsatzfahrzeuges für die Einsatzstelle II der Österreichischen Wasserrettung
subventioniert. Obwohl die bei den verschiedenen Teilabschnitten veranschlagten Subventionsmittel gegenseitig deckungsfähig sind, vertrat
die Kontrollabteilung im Hinblick auf das Subventionsmotiv und aus
Gründen der Transparenz die Meinung, dass eine Verbuchung beim
Ansatz 530000 – „Rettungsdienste“ vorzunehmen gewesen wäre. Im
Anhörungsverfahren versicherte die Fachabteilung, dass in Zukunft
sämtliche Subventionen für Rettungsorganisationen über den von der
Kontrollabteilung angesprochenen Ansatz verbucht und abgewickelt
werden.
Direkte Subventionsvergaben

Bis zu einer Höhe von € 3,0 Tsd. sind über die beiden ressortverantwortlichen Mandatare im Jahr 2006 in Summe 59 Subventionsbeträge
im Gesamtausmaß von € 102,0 Tsd. direkt vergeben worden.

S 431 - Mittelverwendung

Bei den zweckgebundenen Sondersubventionen aus dem Sammelnachweis S 431 handelt es sich neben Förderungsmaßnahmen in sozialökonomischen Betrieben hauptsächlich um die Rückzahlung von
Wohnbauförderungs- und Bankdarlehen, welche die Stadtgemeinde
Innsbruck für private Rechtsträger von Wohn- und Pflegeheimen übernommen hat. Diese langfristigen Zahlungszusagen sollten nach Meinung der Kontrollabteilung aus dem Subventionstopf herausgelöst und
künftig unter dem Titel „Laufende Transferzahlungen – Übernahme von
Zahlungsverpflichtungen“ über die VP. 1/061000-757100 abgewickelt
werden. In ihrer Stellungnahme dazu teilte die MA IV mit, dass die in
Rede stehenden Förderungen in Zukunft im Sinne der Empfehlung der
Kontrollabteilung erledigt werden. Die organisatorische Umstellung wird
im Rahmen der Erstellung des Voranschlagsentwurfes 2008 berücksichtigt werden.

SÖB-Förderungen

Die Kontrollabteilung hat im Zuge dieser Prüfung beispielhaft die im
Sammelnachweis 431 – Sondersubventionen – Soziales und Gesundheit
im Jahr 2006 verrechneten SÖB-Förderungen im Detail untersucht und
dabei festgestellt, dass die Stadtgemeinde Innsbruck unter diesem Titel
zuletzt die Vereine WAMS, INSIEME und EMMAUS sowie den Verein für
Obdachlose und den Verein „20er“ gefördert hat. Basis dafür ist eine
Richtlinie zur Förderung von personellen und/oder investiven Maßnahmen in sozialökonomischen Betrieben, die vom Gemeinderat zuletzt am

Zl. KA-09104/2007

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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