Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2004
/ Ausgabe: 2004_01-Jaenner.pdf
- S.14
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Die Auszahlung des Förderungsbetrages erfolgt im Wege der Mag.Abt. IV, Finanz-, Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung.
Sie wissen, dass bei größeren Bauvorhaben in einzelnen Bauabschnitten
abgerechnet wird. Das ruft manchmal Irritationen hervor, da man glaubt,
dass der Betroffene bereits einen Förderungsbetrag erhalten hat.
9.3
IV 6678/2003
Eigentümergemeinschaft Geschwister Weber Katharina, Julia und Sebastian, Fenstererneuerung Höttinger
Gasse 45
Bgm. Zach
B: Antrag des Stadtsenates vom
14.1.2004:
Gemäß §§ 33 ff des Tiroler Stadt- und Ortsbildschutzgesetzes 2003 (SOG)
gewährt die Stadtgemeinde Innsbruck der Miteigentümerin des Gebäudes
Höttinger Gasse 45, der Eigentümergemeinschaft Geschwister Katharina,
Julia und Sebastian Weber, für die Fenstererneuerung einen nicht rückzahlbaren Baukostenzuschuss in der Höhe von € 8.530,--.
Die Auszahlung des Förderungsbetrages erfolgt im Wege der Mag.Abt. IV, Finanz-, Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung.
Bgm.-Stellv. Mag. Dr. Bielowski übergibt den Vorsitz an
Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger.
GR-Sitzung 29.1.2004