Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2004

/ Ausgabe: 2004_01-Jaenner.pdf

- S.19

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Gerade für Notrufe ist der letzte technische Stand eine äußerst wichtige
Angelegenheit.
Ich nehme an, dass die Mitglieder des Gemeinderates sich die
Einzelkosten angesehen haben. Die Investitionskosten für die Stadt Innsbruck hätten € 2,3 Mio betragen. Durch die Zusammenlegung konnte man
für die Stadt Innsbruck eine beträchtliche Einsparung erreichen. Diese Einsparung in der Höhe von € 950.000,-- fußt aber nicht auf einer Minderleistung, sondern das Gegenteil ist der Fall, denn dadurch ist hinsichtlich Geschwindigkeit und Perfektion ein Mehr an Serviceleistungen für die Bürgerinnen und Bürger möglich.
Auf Grundlage der Errichtungskosten dieser Integrierten Landesleitstelle (ILL) hat ein Expertenteam unter Berücksichtung aller Umstände den Aufteilungsschlüssel errechnet, nach dem das Land Tirol 69 %
und die Stadt Innsbruck 31 % zu tragen haben. Das Beteiligungsverhältnis
kann sich noch unwesentlich ändern. Die bisherigen Einnahmen aus den
Brandmeldern für das Gebiet der Stadt Innsbruck verbleiben weiterhin bei
der Stadtgemeinde Innsbruck. Das ist sehr positiv und es war nicht leicht,
dies zu erreichen. Es konnte hier aber angeführt werden, dass diesbezüglich
bei unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern große Erfahrung sowie eine
lange Kundenbeziehung und Kundenzufriedenheit besteht und man dies
weiter lukrieren möchte.
Der Betriebsabgang der Integrierten Landesleitstelle (ILL) in
der Höhe von zirka € 500.000,-- pro Jahr soll in Zukunft gegen € 0,-- tendieren. Man kann das dadurch erreichen, indem verstärkte Akquisitionen
von anderen Geschäften, wie zum Beispiel bei Straßentunnels, verbessert
werden sollen. Auf Grund der letzten Katastrophen wurden die Sicherheitsvorkehrungen in größerem Ausmaß eingefordert. Die Gesellschaften
sind selbst daran interessiert, hinsichtlich der Wasserbehälter, Kläranlagen,
Funkversorgungen für Seilbahnen und des ÖAMTC Tirol usw. alles zu unternehmen. Es ist dies ein großes Geschäftsfeld, das dann noch zusätzlich
bearbeitet werden kann.
Nach der Beschlussfassung im Gemeinderat soll die Planung
möglichst schnell erfolgen, damit das Bauwerk so bald als möglich errichtet werden kann, wobei natürlich ein Architektenwettbewerb durchzuführen

GR-Sitzung 29.1.2004