Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2004
/ Ausgabe: 2004_01-Jaenner.pdf
- S.38
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und keine Einwände erhoben hat, aber die Kontrollabteilung hier nicht eingebunden ist.
Wenn ich mir die Förderungsbedingungen anschaue, frage ich
mich, was eigentlich von Seiten des Kulturwerbers hinsichtlich der Subventionen einzuhalten ist? Es ist nach wie vor die Jahresabrechnung anhand
von Originalbelegen in der Höhe der vereinbarten Subvention, aber nichts
über das Gesamtprojekt nachzuweisen. Positiv zu beurteilen ist, dass eine
Gesamteinnahmen- und Ausgabenübersicht vorzulegen ist, aber was bei
Bilanzen vorkommen kann, ist nicht nur an dem derzeit aktuellen Fall in
Italien zu sehen. Im Prinzip ist vom Kulturverein nur eine widmungsgemäße Verwendung im Sinne einer kulturellen Tätigkeit nachzuweisen.
Wenn die Subventionen in einem Jahr nicht verbraucht werden, so können diese in den Folgejahren innerhalb des Vereinbarungszeitraumes verwendet werden. Das ist nicht einmal im Stadtmagistrat möglich.
Weiters ist in den Förderungsbedingungen enthalten, und das ist wenigstens ein Ansatz eines Vertrages, dass die Verwendung des Logos der Stadtgemeinde Innsbruck zu erfolgen hat. Das ist zwar ein positiver Ansatz, der
aber mit der Mag.-Abt. I, Bürgerservice und Öffentlichkeitsarbeit, abgestimmt werden muss, damit man hier Einfluss nehmen kann.
In der Förderungsvereinbarung steht unter "Sonstigen Bedingungen und Auflagen" Folgendes:
"Die Stadtgemeinde Innsbruck behält sich bei wiederholten Zuwiderhandlungen des Förderungsnehmers gegen die vorliegende Vereinbarung sowie
bei der Einleitung eines Insolvenzverfahrens gegen den Förderungsnehmer
das Recht vor, die Förderungsvereinbarung vorzeitig aufzulösen."
Hier muss ich sagen, dass dies bereits beim ersten Zuwiderhandeln der Fall
sein soll.
Das sind Punkte, die wir für sinnvoll erachten und denen wir
grundsätzlich zustimmen können. Auch wäre es für unsere Fraktion wünschenswert, nicht nur bei der Kultur, sondern wie bei den Sozialvereinen
auch beim Sport solche Vereinbarungen oder Verträge zu erstellen. Aber
auf Grund der Basis dieser Förderungsvereinbarungen und der Subventionsrichtlinien können wir nicht zustimmen.
GR-Sitzung 29.1.2004