Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2004
/ Ausgabe: 2004_01-Jaenner.pdf
- S.80
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Konvention ist sehr wesentlich. Er gewährt auch Flüchtlingskindern Schutz
und Hilfestellung.
Auf Grund der aktuellen Ereignisse ist Artikel 19 der Konvention über die Rechte des Kindes sehr interessant. Er verpflichtet die Mitgliedstaaten, Verwaltungs-, Sozial- und Bildungsmaßnahmen zum Schutz
der Kinder vor Gewalt, Verwahrlosung und Vernachlässigung zu treffen.
Das hätte zur Folge, dass Schutzmaßnahmen ergriffen und Sozialmaßnahmen geprüft werden müssten. Dazu gibt es genügend Bedarfserhebungen
usw.
Mir ist klar, dass rechtliche Maßnahmen nur ein Teil zur Umsetzung der Konvention über die Rechte des Kindes ist. Die Verfassung
eines Staates ist aber auch ein Ausdruck grundlegender Werthaltungen. Im
Zuge der Verfassungsreform - ich nehme an, dass man auch im Land Tirol
überlegt, die Landesverfassung zu ändern - halte ich es für sinnvoll, wenn
die Stadt Innsbruck ein Bekenntnis dazu ablegt, die Konvention über die
Rechte des Kindes in Verfassungsrang zu erheben. Im Land Oberösterreich
ist das bereits geschehen, und meines Wissens ist das ein Teil der Koalitionsvereinbarung der Österreichischen Bundesregierung. Die Umsetzung
hat aber noch nicht stattgefunden.
Ich beantrage die
Zuweisung des Antrages an
den Stadtsenat zur selbstständigen Erledigung.
StR Mag. Oppitz-Plörer: Ich darf einige Ergänzungen zu den
Ausführungen von GR Marinell machen. Es wurde der Eindruck erweckt,
dass seit der Ratifizierung der Konvention über die Rechte des Kindes
durch Österreich im Jahr 1992 nichts geschehen wäre. Das ist nicht richtig.
(GR Marinell: Das habe ich nicht gesagt.)
Sie haben gesagt, dass das Regierungsprogramm noch nicht umgesetzt
wurde.
(Bgm. Zach: StR Mag. Oppitz-Plörer schildert nur ihren subjektiven Eindruck.)
GR-Sitzung 29.1.2004