Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2006
/ Ausgabe: 2006_06-Juni.pdf
- S.17
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2.
Die Stadtgemeinde Innsbruck
übernimmt die Haftung als Bürge und
Zahler im Sinne des § 1357 ABGB für
die Rückzahlung von zwei Krediten
mit einem Gesamtnominale in der
Höhe von € 3.500.000,-- (Laufzeit 25
Jahre, Zinssatz 0,02 %-Punkte über
dem 3-Monats-EURIBOR mit vierteljährlicher Anpassung - fixiert bis
1.4.2016, Annuität in 98 fixen Vierteljahresraten), die die Innsbrucker Immobilien GesmbH & Co KEG (IIG) bei
der Tiroler Sparkasse Bankaktiengesellschaft Innsbruck zur Finanzierung
der Errichtung bzw. der Sanierung
städtischer Wohn- und Geschäftsgebäude aufnimmt.
Die Frau Bürgermeisterin wird ermächtigt,
diesbezügliche Haftungserklärungen
abzugeben und die betreffenden Bürgschaftsverträge mit der Tiroler Sparkasse
Bankaktiengesellschaft Innsbruck zu
unterzeichnen.
Hier geht es um die Haftung der Stadtgemeinde Innsbruck für aufzunehmende
Kredite zur Finanzierung der Errichtung
und Sanierung verschiedener städtischer
Wohnobjekte. Die Innsbrucker Immobilien
GesmbH & Co KEG (IIG) würde das Geld
schon auch bekommen, aber nicht zu den
Bedingungen, wenn die Stadt Innsbruck
dahinter steht.
Es ist dies eine sehr gute Vorgangsweise,
die zur Schonung der Geldmittel dient.
StR Dr. Pokorny-Reitter: Wir haben
gerade in den letzten Tagen in den
Medien wieder lesen müssen, dass die
Stadt Innsbruck das teuerste Wohnpflaster
von ganz Österreich ist. Dieser Preissituation am privaten Wohnungsmarkt können
wir nur entgegenhalten, wenn wir leistbare
Wohnungen auf dem öffentlichen Wohnungsmarkt haben.
Das sind Wohnungen der Innsbrucker
Immobilien GesmbH & Co KEG (IIG)
sowie gemeinnützige Wohnungen.
Deshalb bin ich sehr froh, dass die Stadt
Innsbruck die Ausfallshaftung für diese
Kredite übernimmt. Dadurch haben wir
einen besseren Zinssatz und können
daher auch zu leistbaren Wohnungen im
städtischen Bereich kommen.
GR-Sitzung 14.6.2006
Ich darf die Gemeinderätinnen und
Gemeinderäte bitten - wovon ich ausgehe
-, dass diesem Antrag stattgegeben wird.
(Beifall)
GR Mag. Kogler: Bei der letzten Vorlage
hinsichtlich einer Bürgschaft war es nicht
klar, um wie viele Prozente der Zinssatz
verbessert ist. Aus der jetzt vorliegenden
Vorlage ist ganz klar und eindeutig
nachvollziehbar, dass der erzielbare
Zinssatz um 0,15 % unter den Konditionen
ohne Bürgschaft liegt.
Für diese präzise Vorlage möchte ich mich
bedanken. Jetzt kann man sich ausrechnen, dass es sich zirka um € 10.000,-- pro
Jahr handelt, welche sich die Innsbrucker
Immobilien GesmbH & Co KEG (IIG) hier
erspart. Im Hinblick auf meine letzte
Wortmeldung, bedanke ich mich für diese
präzise Vorlage.
Bgm.-Stellv. Mag. Dr. Platzgummer:
Danke GR Mag. Kogler für die Wortmeldung. Man sieht, wie verlässlich die
Stadtverwaltung arbeitet.
Beschluss (einstimmig):
Der Antrag des Stadtsenates vom
13.6.2006 (Seite 365) wird angenommen.