Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2006
/ Ausgabe: 2006_06-Juni.pdf
- S.20
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heute diesem Antrag zustimmen. Ich
werde aber schauen was passiert, wenn
diese Grünfläche hergestellt ist und doch
teurer als € 20.000,-- wird, wer dann
schlussendlich die Differenz bezahlt. Aber
das werden wir dann sehen.
Bgm.-Stellv. Mag. Dr. Platzgummer: Zur
tatsächlichen Berichtigung! Es wurde
bereits gestern in der Sitzung des
Stadtsenates zum Ausdruck gebracht,
dass nicht die € 20.000,-- die Begrenzung
sind, sondern die Grünfläche über die
Innsbrucker Stadtbau GesmbH herzustellen ist.
StR Dr. Pokorny-Reitter: Ich hoffe, dass
die Herstellung dieses Grünraums nicht
wesentlich mehr als € 20.000,-- kosten
wird. Wir haben weiter vorne den extrem
kostspieligen und sehr schönen Spielplatz,
der jedoch mit dem horrenden Betrag von
€ 350.000,-- die städtischen Kassen
belasten wird.
Ich sage auch warum ich hoffe, dass diese
Grünfläche nicht wesentlich mehr kosten
wird. Auch wenn die Innsbrucker Stadtbau
GesmbH diese Grünfläche bezahlt, so
wird das letztendlich wieder auf die
Mietkosten aufgeschlagen. Man kann ja
nicht glauben, dass die Innsbrucker
Stadtbau GesmbH von irgendwoher das
Geld nehmen kann, sondern das bezahlen
dann die Mieterinnen bzw. Mieter oder die
Eigentümerinnen bzw. Eigentümer der
ZIMA, Wohn- und Projektmanagement, mit
dem Kaufpreis. Daher habe ich nichts
dagegen, wenn man sich bemüht, dass
dieser Grünbereich, der wahrscheinlich
wirklich ein natürliches Grün und keine
besondere Gestaltung haben wird, ein
solcher bleibt.
Jetzt darf ich noch hinsichtlich der
Ausfallshaftung einiges erläutern, da im
Gemeinderat einige Gemeinderätinnen
bzw. Gemeinderäte neu sind: Die Stadt
Innsbruck hat bei gemeinnützigen
Projekten bzw. in diesem Fall bei der
Innsbrucker Stadtbau GesmbH die
Möglichkeit, die Mietwohnungen zu
besiedeln. Es gibt verschiedene Gegenleistungen, die immer wieder verlangt
wurden, auch vertraglich fixiert und
teilweise grundbücherlich sichergestellt
sind.
GR-Sitzung 14.6.2006
Üblicherweise wird als Gegenleistung
verlangt, dass die Stadt Innsbruck für zwei
bzw. für drei Monatsmieten in etwa,
manchmal auch für sechs Monatsmieten,
die Ausfallshaftung übernimmt. Das
Faktum, dass die Stadt Innsbruck die
Ausfallshaftung für diese Mieten übernehmen muss, bedeutet natürlich, dass
man sich sehr bemüht, die Zeit der
ausstehenden Mieten gering zu halten.
Das ist wiederum ein großer Druck bei der
Delogierungsprävention.
Wenn jemand zum Beispiel mit zwei
Monatsmieten im Rückstand ist, dann
bemühen wir uns zu verhindern, dass
diese Familie bzw. Person delogiert wird.
Erst dann laufen die Hilfsorganisationen
und Hilfseinrichtungen an. Es kommen
vage Zusagen von da und dort und bis das
alles realisiert bzw. bezahlt ist, sind drei
Monate ein sehr kurzer Zeitraum. Hier ist
jedoch die Delogierungsprävention bereits
stark unter Druck, wobei auch ich fast
schon zustimmen muss, weil sonst mit
dieser Haftung der Stadt Innsbruck eine
große finanzielle Belastung besteht.
Daher bin ich sehr froh, wenn diese Last
weggenommen wird und wir die Maßnahmen der Delogierungsprävention so in die
Hand nehmen und ausüben können, wie
sie in jedem Fall gerechtfertigt sind und
nicht unter dem Druck der Ausfallshaftung
tatsächlich handeln müssen. (Beifall)
Beschluss (einstimmig):
Der Antrag des Stadtsenates vom
13.6.2006 (Seite 367) wird angenommen
Bgm. Zach übernimmt den Vorsitz von
Bgm.-Stellv. Mag. Dr. Platzgummer.
GR Grünbacher referiert die Anträge des
Ausschusses für Finanzen und Subventionen vom 6.6.2006 und 14.6.2006.
18.
Nachtragskredite zum ordentlichen Haushalt 2006
Beschluss (einstimmig):
Die Nachtragskredite zum ordentlichen
Haushalt 2006 werden gemäß Beilage
genehmigt.