Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2006

/ Ausgabe: 2006_06-Juni.pdf

- S.41

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Aktionspläne und Programme sind
notwendige Instrumente zur Förderung der
Gleichstellung von Frauen und Männern.
Lokal- und Regionalregierungen müssen
Aktionspläne- und Programme zur
Gleichstellung erarbeiten und mit den
Finanzmitteln und Humanressourcen
ausstatten, die für ihre Umsetzung
erforderlich sind."
Bezüglich Umsetzung der Charta und der
darin enthaltenen Verpflichtungen ist im
Teil II der Deklaration zu lesen: "Die
Unterzeichnerin/der Unterzeichner
verpflichtet sich, die nachfolgend beschriebenen Schritte zur Umsetzung der
Bestimmungen der vorliegenden Charta
durchzuführen: (1). Innerhalb eines
zumutbaren Zeitraums (nicht mehr als
zwei Jahre) ab Unterzeichnungsdatum
entwickelt jeder Unterzeichner dieser
Charta einen eigenen GleichstellungsAktionsplan, nimmt diesen an und setzt
ihn um …." (insgesamt sechs Punkte).
Da die im Teil III der Deklaration genannten Inhalte (insgesamt 30 Artikel) sehr
vielfältige und weit reichende Maßnahmen
erfordern, von denen ein beträchtlicher
Teil auch in unserer Stadt erst noch
Berücksichtigung finden muss, ist ein
eigenes Frauenreferat als zentrale Stelle
dafür unverzichtbar.
Die Frauenbeauftragte könnte sich, neben
anderen Frauen betreffenden Agenden,
vorrangig auch mit der Erstellung des
Aktionsplanes und dann im Weiteren mit
der Beachtung der Umsetzung der im
Aktionsplan enthaltenen Ziele befassen
und dem Gemeinderat darüber (in noch
festzulegenden Zeitabständen) Bericht
erstatten.
Da sich diese Charta praktisch auf alle
kommunalen Bereiche bezieht, wird für
den Beschluss der Maßnahmenpakete für
die einzelnen Bereiche, eine breitere
Diskussion erforderlich sein. Dazu sollte
wiederum ein gemeinderätlicher Frauenausschuss eingerichtet werden.
Die Dringlichkeit ergibt sich aus den im
Aktionsplan vorgesehenen Fristen.

GR-Sitzung 14.6.2006

30.2

I-OEF 48/2006
Netzwerk "Gesunde Städte
2000", Wiedereinsetzung der
Projektgruppe nach damaligem
Muster (GR Linser)

GR Linser: Ich stelle folgenden dringenden Antrag:
Der Gemeinderat möge beschließen:
Die seinerzeit bestehende Projektgruppe,
die im Rahmen der Mitgliedschaft der
Stadt Innsbruck beim Netzwerk "Gesunde
Städte 2000" eingerichtet wurde, zwischenzeitlich aber nicht mehr besteht, soll
nach damaligem Muster wieder neu
konstituiert werden.
Damit verbunden, sollten auch die
Jahresberichte wieder in broschürter Form
herausgegeben werden. Weiters wird in
der Mag.-Abt. V, Gesundheitswesen, eine
"Geschäftsstelle" zur Wahrnehmung
dieser Aufgaben eingerichtet und diese im
Dienstpostenplan 2007 (mit zumindest
einem Dienstposten der Verwendungsgruppe b) berücksichtigt.
Auch die notwendigen Mittel für die oben
angeführten Belange, sollen im Jahresvoranschlag der Landeshauptstadt
Innsbruck für das Rechnungsjahr 2007
Berücksichtigung finden.
Linser e. h.
Die Stadt Innsbruck ist Gründungsmitglied
des Netzwerkes "Gesunde Städte 2000".
Seit 16.9.1992 besteht diese Mitgliedschaft, zu der sich der Innsbrucker
Gemeinderat einstimmig bekannte.
Die in der Folge eingesetzte Projektgruppe
bestand aus Mitgliedern aller wichtigen
Fachbereiche der Stadt Innsbruck und
auch der Innsbrucker Kommunalbetriebe
AG (IKB). In jährlichen Abständen wurde
darüber berichtet, welche Bemühungen in
den einzelnen Bereichen erfolgt sind, um
die Gesundheitsgedanken auch als Impuls
für Entscheidungen auf kommunaler
Ebene mit einfließen zu lassen.
In den Jahresberichten fand sich eine
interessante Dokumentation der Maßnahmen, die gesetzt wurden. Wie aus einer
Anfragebeantwortung in der Sitzung des
Gemeinderates vom Feber 2003 hervor-