Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2006
/ Ausgabe: 2006_06-Juni.pdf
- S.46
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(GR Haller: Es gibt keine Wohnungsnot
bei den Studierenden.)
GR Mair: Ich glaube, dass das die
Studierenden in der Stadt Innsbruck
anders sehen.
Die Dringlichkeit des Antrages ist gegeben, nachdem der am 7.6.2006 veröffentlichte Mietpreisspiegel der Wirtschaftskammer für Tirol für das Jahr 2005
feststellte, dass die durchschnittlichen
Nettomieten pro Quadratmeter in Innsbruck bereits € 8,03 betragen.
Wenn man sich die Mühe macht und alle
Angebote - Juni ist die Zeit, in der die
Preise billig sind - der ÖH-Wohnungsbörse
ansieht, kommt man auf einen Mietpreis
von € 12,10 brutto pro Quadratmeter. Das
sind bei Garconnieren € 13,90 brutto pro
Quadratmeter. Das sind Preise, die sich
Studierende nur sehr schwer leisten
können.
Von den Innsbrucker Grünen hat es
bereits ähnliche Anträge gegeben. Am
8.2.2006 wurde im Stadtsenat jedoch der
Antrag von StR Dr. Patek, dazu eine
Stellungnahme der Mag.-Abt. III, Stadtplanung, einzuholen, abgelehnt.
Dieser Antrag ist deshalb notwendig, um
mittelfristig endlich nachhaltige Maßnahmen gegen die Wohnungsnot von
Studierenden in Innsbruck setzen zu
können.
30.8
I-OEF 54/2006
Wahllokale, Überprüfung
sämtlicher Zugänge auf die Barrierefreiheit und Behindertengerechtigkeit (GR Mag. SchindlHelldrich)
GR Mag. Schindl-Helldrich: Ich stelle
folgenden dringenden Antrag:
Der Gemeinderat möge beschließen,
die Mag.-Abt. II, Allgemeine Bezirks- und
Gemeindeverwaltung sowie die Mag.Abt. III, Tiefbau, werden beauftragt,
sämtliche Zugänge und die mögliche
Gestaltung von bei vorangegangenen
Wahlen (Gemeinderatswahl, Nationalratswahl und Wahl zum Tiroler Landtag) für
Wahlsprengel vorgesehenen Wahllokalen
GR-Sitzung 14.6.2006
auf die Barrierefreiheit und Behindertengerechtigkeit (zum Beispiel Lichtverhältnisse)
zu überprüfen und
-
in Fällen, wo das Wahllokal im
Einflussbereich der Stadt liegt, über
die jeweiligen Rechtsträger, gegebenenfalls über die Innsbrucker Immobilien GesmbH & Co KEG (IIG), Adaptierungen vornehmen zu lassen,
-
in anderen Fällen mit dem jeweiligen
Rechtsträger über eine Adaptierung
zu verhandeln,
-
wenn eine Adaptierung nicht möglich
ist, für die Gemeindewahlbehörde (in
diesem Fall nach der Nationalratswahlordnung konstituiert) einen Vorschlag für Ersatzwahllokale in den
jeweiligen Sprengeln auszuarbeiten.
Mag. Schindl-Helldrich e. h.
Mein Antrag bezieht sich auf die Wahllokale in der Stadt Innsbruck. Ich glaube, es ist
allen in Erinnerung, dass es bei der
Gemeinderatswahl das Problem gegeben
hat, dass ein Rollstuhlfahrer nicht in sein
zuständiges Wahllokal hinein konnte. Es
dürfte allen bewusst sein, dass wir sehr
viele Wahllokale haben, die nicht barrierefrei zu erreichen sind.
Weiters waren bei der Gemeinderatswahl
die Stimmzettel derart winzig geschrieben
und daher sollte man wirklich in den
Wahlzellen für gute Lichtverhältnisse
sorgen, damit jene Leute die schlecht
sehen, sich entsprechend beteiligen
können.
Es dürfte Ihnen auch bekannt sein, dass
wir ein Behindertengleichstellungsgesetz
mit unterschiedlich langen Übergangsfristen bei Bundesgebäuden bzw. Gebäuden
haben, die sich im Besitz von Land, Stadt
und Gemeinden befinden, haben, das uns
dazu verpflichtet, das alles zu tun. Man
sollte diese Fristen nicht ausreizen,
sondern versuchen, so schnell wie
möglich die entsprechenden Adaptierungen vorzunehmen. Hier soll man ein gutes
Beispiel für Private sein, die hinsichtlich
einer Barrierefreiheit viel nachzuholen
hätten.
Jeder, der in Innsbruck darauf angewiesen
ist, eine barrierefreie Toilette zu benützen,
weiß, wie schwierig es ist, entsprechend