Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2006

/ Ausgabe: 2006_06-Juni.pdf

- S.50

Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Dokument

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – 2006_06-Juni.pdf
Ausgaben dieses Jahres – 2006
Alle Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
- 399 -

31.6

I-OEF 52/2006
Innsbrucker Schulen, Anschaffung von Sexualaufklärungsliteratur für die Schulbibliotheken
(GR Mair)

Mehrheitsbeschluss (gegen GRÜNE; 8
Stimmen):
Dem von GR Mair eingebrachten dringenden Antrag (Seite 393) wird die Dringlichkeit nicht zuerkannt, weshalb der Antrag
der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugeführt wird.

31.7

I-OEF 53/2006
Studentisches Wohnen, Erstellung eines Konzeptes der Bedarfserhebung samt Maßnahmenkatalog und eines Realisierungszeitraumes zur mittel- und
langfristigen Beseitigung der
studentischen Wohnungsnot
(GR Mair)

Mehrheitsbeschluss (gegen GRÜNE und
SPÖ; 16 Stimmen):
Dem von GR Mair eingebrachten dringenden Antrag (Seite 394) wird die Dringlichkeit nicht zuerkannt, weshalb der Antrag
der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugeführt wird.

31.8

I-OEF 54/2006
Wahllokale, Überprüfung
sämtlicher Zugänge auf die Barrierefreiheit und Behindertengerechtigkeit (GR Mag. SchindlHelldrich)

Bgm. Zach: GR Mag. Schindl-Helldrich,
ich darf dazu sagen, dass wahrscheinlich
für die Nationalratswahl andere Wege
beschritten werden. Hier darf ich stellvertretend für Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger
sagen, dass er diesbezüglich schon
Vorbereitungen getroffen hat. Wir haben
Wahllokale, wo eine Barrierefreiheit
möglich ist und weiters gibt es dazu auch
die Briefwahl usw.

GR-Sitzung 14.6.2006

Beschluss (einstimmig):
Dem von GR Mag. Schindl-Helldrich
eingebrachten dringenden Antrag (Seite 395) wird die Dringlichkeit zuerkannt.
GR Mag. Schindl-Helldrich: Ich beantrage die
Zuweisung an den Stadtsenat zur selbstständigen Erledigung.
Beschluss (einstimmig):
Der von GR Mag. Schindl-Helldrich
eingebrachte dringende Antrag (Seite 395)
wird dem Stadtsenat zur selbstständigen
Erledigung zugewiesen.

31.9

I-OEF 55/2006
Schulen, Kopftuchverbot (GR
Heis)

Bgm. Zach: Ich bin der Meinung, dass
das verfassungswidrig ist und weise
diesen Antrag a limine zurück. (Beifall)
Ich bitte StR Mag. Oppitz-Plörer, die sich
beim Bundesministerium für Bildung,
Wissenschaft und Kultur, schlau gemacht
hat, das im Gemeinderat noch zur
Untermauerung erklären.
StR Mag. Oppitz-Plörer: Im Zuge einer
unerfreulichen Debatte wurde an einer
Schule mit 230 Schülerinnen bzw.
Schülern - hier kann ich die Medien leider
nicht verschonen - sehr viel aufgekocht.
Insgesamt besuchen derzeit drei Mädchen, die ein Kopftuch tragen, diese
Schule und die Zusammenarbeit hat
bisher bestens funktioniert.
Die Direktorin wurde von vielen missbraucht, hier wirklich einen Unfrieden und
eine Diskussion vom Zaun zu brechen, der
auf beiden Seiten leider sehr viele
Scherben hinterlässt.
Das wäre in dem Sinn eigentlich nicht
notwendig gewesen, da diese Regelung
keine Regelung ist, wo die Stadtgemeinde
Innsbruck, die Gemeinde Namlos oder
eine Gemeinde in Osttirol usw. sagen
kann, dass sie in ihren Schulen vorschreiben, ob ein Kopftuch getragen werden darf
oder nicht.