Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2006

/ Ausgabe: 2006_06-Juni.pdf

- S.86

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Ausfallshaftung der
Stadt

Von der Stadtführung war damals bereits klargestellt worden, dass
jeglicher Konsolidierungsvorschlag die Gewähr zukünftig ausgeglichener Gebarung bieten müsste und es zu keiner Inanspruchnahme der
gesetzlich verankerten Ausfallshaftung der Stadt zur Erhaltung des
Sondervermögens der KUF nach dem GKUFG kommen dürfe.

Arbeitsgruppe
„KUF-Neu“

Über Anordnung des Herrn Bürgermeisters wurde vom Magistratsdirektor am 27.3.2001 die Arbeitsgruppe „KUF – Neu“ mit dem Auftrag eingesetzt, „Vorschläge zur mittel- und langfristigen Sicherstellung einer
leistungsfähigen Kranken- und Unfallfürsorge für die städtischen Beamten zu erarbeiten“.

Anpassungen im Leistungsbereich

Angesichts der dramatischen negativen Entwicklung des „Sondervermögens“ wurden zu Beginn des Jahres 2001 parallel zur Arbeit der Projektgruppe Anpassungen im Leistungsbereich der KUF mit dem Ziel
vorgenommen, auf der Ausgabenseite weitere Einsparungen zu erzielen.

Abschlussbericht der
Arbeitsgruppe
„KUF-Neu“

In ihrem Bericht vom 28.8.2001, Zl. MD-1999/2001, an den Magistratsdirektor hat die Arbeitsgruppe „KUF – Neu“ die seinerzeitige Ausgangslage dargestellt, die Problemstellung allgemein erörtert und verschiedene in der Projektgruppe erarbeitete Überlegungen zur Problemlösung
festgehalten. Allerdings wurde resümierend bedauert, eine Patentlösung nicht vorschlagen zu können aber auch grundsätzlich angemerkt,
dass ein längerfristiger Bestand der städt. KUF – auch im Falle der damals angedachten Einbeziehung künftiger Vertragsbediensteter –
hauptsächlich ausgabenseitig im Leistungsbereich abgesichert werden
könne und daher dort laufend Adaptierungen vorzunehmen wären.

Entscheidung der Stadt- In weiterer Folge verschlechterte sich jedoch die finanzielle Situation
gemeinde Innsbruck
der KUF durch eine kontinuierliche Abnahme der Beitragszahlungen

und stetige Zunahme der Ausgaben zusehends, so dass bald absehbar
war, wann die Rücklagen des Sondervermögens aufgebraucht sein
werden. Nach weiteren intensiven Beratungen in den zuständigen
städt. Gremien wandte sich daher die Frau Bürgermeisterin namens der
Stadtgemeinde Innsbruck über Beschluss des Stadtsenates vom
13.5.2004 mit dem Ersuchen an den Landesgesetzgeber, so rasch als
möglich sämtliche die städtischen Beamtinnen und Beamten betreffenden Bestimmungen über die Kranken- und Unfallfürsorge im GKUFG
aufzuheben. In der Beschlussformulierung betonte die Stadtgemeinde
Innsbruck auch, dass sie sich zu einer verantwortungsvollen und langfristigen Absicherung der Kranken- und Unfallversicherung ihrer Beamtinnen und Beamten bekenne und einen so rasch als möglichen Wechsel von der Kranken- und Unfallfürsorge (KUF) der Beamten der Landeshauptstadt Innsbruck zur Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter (BVA) anstrebe.
Reaktion des Landesgesetzgebers

Zl. KA-635/2006

Der Tiroler Landtag hat antragsgemäß mit Beschluss vom 30.6.2004
das GKUFG in den maßgeblichen Punkten geändert und die Krankenund Unfallfürsorge (KUF) der Beamten der Landeshauptstadt Innsbruck
mit Wirkung ab 1.10.2004 beendet.

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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