Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2006

/ Ausgabe: 2006_06-Juni.pdf

- S.89

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am 31.3.2005. Die entsprechenden Depotauszüge wurden der Kontrollabteilung vorgelegt. Somit ist dem Beschluss des Gemeinderates vom
29.6.2005 in Bezug auf die Veranlagung des verbleibenden Sondervermögens der KUF entsprochen worden.
Zinserträge

Die Zinserträge wurden im Rechnungsabschluss per 31.12.2005 in einer Höhe von € 38.982,11 ausgewiesen. In diesem Betrag inkludiert
waren auch Kursgewinne aus veranlagten Wertpapieren im Ausmaß
von € 1.328,05. Der „reine“ Zinsertrag belief sich im Jahr 2005 somit
auf € 37.654,06, wovon € 3.118,17 aus Zinsengutschriften des Girokontos und € 34.535,89 aus Zinsen der mündelsicheren Rentenfonds
resultierten. Der letztgenannte Betrag ist insofern relevant, als nach
dem Beschluss des Gemeinderates vom 29.6.2005 der aus der
Veranlagung des Sondervermögens der KUF abreifende jährliche Zinsertrag den städt. Bediensteten für Maßnahmen der Gesundheitsvorsorge und der einschlägigen Hilfestellung in Einzelfällen zur Verfügung
gestellt wird.

Rücknahme der KESt –
Freistellung der KUF

Im Zusammenhang damit weist die Kontrollabteilung darauf hin, dass
mit Stichtag 1.4.2005 die KESt – Freistellung der KUF als Versorgungsund Unterstützungseinrichtung einer Körperschaft des öffentlichen
Rechts gem. § 94 Z 6 EStG 1988 hinfällig geworden ist und seit diesem
Zeitpunkt die Einkünfte aus Kapitalvermögen der KESt – Pflicht nach
§ 97 Abs. 2 EStG 1988 unterliegen. Das bedeutet, dass in Zukunft der
Zinsertrag um die Höhe der Kapitalertragsteuer geringer ausfallen wird.
Lt. einer Hochrechnung für 2006 auf Basis des derzeitigen Zinsniveaus,
wird man künftig einen Zinsertrag in der Höhe von ca. € 29.000,00
lukrieren können, der im Sinne des Beschlusses des Gemeinderates
vom 29.6.2005 für die bereits angesprochenen Maßnahmen zur Verfügung steht.

Abgrenzung der KESt
zum Stichtag 1.4.2005

Die Kontrollabteilung vergewisserte sich im Rahmen einer stichprobenartigen Einschau in die entsprechenden Bankbelege, den dazugehörigen Schriftverkehr und die Buchhaltungskonten der KUF, dass die Abgrenzung der Kapitalertragsteuer zum Stichtag 1.4.2005 ordnungsgemäß durchgeführt worden ist.

Entwicklung des Sondervermögens der KUF
im Jahr 2005

Im 1. Quartal 2005 war ein Gebarungsabgang im Ausmaß von minus
€ 133.219,56 zu verzeichnen, während der Zeitraum 1.4.2005 bis
31.12.2005 mit einem Überschuss in der Höhe von plus € 15.739,15
abgeschlossen werden konnte. Daraus resultiert ein saldierter Gebarungsabgang für das Rechnungsjahr 2005 im Betrag von minus
€ 117.480,41, der das Sondervermögen der KUF von € 1.317.725,03
zum Ende des Jahres 2004 auf € 1.200.244,62 per 31.12.2005 verringert hat.

Zl. KA-635/2006

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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