Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2006

/ Ausgabe: 2006_06-Juni.pdf

- S.100

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Sanierung Skihütte

Dieser Betrag hat sich auf eine Unterstützung für einen Ski-Klub zur
Sanierung einer Schihütte im Fotschertal bezogen. Der diesbezügliche
Antrag an den GR erfolgte vom Ausschuss für Finanzen und Subventionsvergaben. Das Amt für Sport wurde angewiesen, die gewährte Subvention zu bezahlen und auf der Vp. „Sondersubventionen“ zu verbuchen.

Gliederung der
Subventionen

Den rechtlichen Bestimmungen folgend wurde seitens des Amtes für
Sport zwischen „nicht ausschusspflichtigen“ Einzelsubventionen und
„stadtsenats- bzw. gemeinderatspflichtigen“ Jahres- sowie Sondersubventionen unterschieden.

Nicht ausschusspflichtige Einzelsubventionen

Bei den „nicht ausschusspflichtigen“ Einzelsubventionen handelt es sich
um Förderungsmittel, die den Gesamtbetrag von € 3.000,00 nicht
übersteigen. Im Jahr 2005 sind insgesamt 115 solcher Anträge mit
einem Gesamtbetrag von € 131.296,00, versehen mit der Auftragserteilung (Unterschrift) durch den Sportreferenten, bearbeitet worden.

Amtsvorschlag

Bei der Durchsicht der „nicht ausschusspflichtigen“ Einzel- bzw. Jahressubventionen stellte die Kontrollabteilung in einem Fall fest, dass lt.
Subventionsakt dem SPAS in seiner Sitzung am 11.2.2005 ein Vorschlag für eine Jahressubvention noch vor Antragstellung (7.10.2005)
zur Kenntnis gebracht worden ist.
Die Kontrollabteilung erhielt hierzu die Auskunft, dass aus Gründen der
Verwaltungsvereinfachung dem SPAS in dessen ersten Sitzung des Jahres (zumeist im Februar) mitunter Amtsvorschläge für Jahressubventionen vorgelegt werden, obwohl von den Institutionen (vorwiegend von
den „Stammkunden“) noch kein bzw. noch kein vollständig ausgefülltes
Ansuchen eingegangen ist.

Verwaltungsaufwand

Bei der Prüfung der Verwendungsnachweise wurde festgestellt, dass in
den von der Dienststelle erarbeiteten Abrechnungsunterlagen beim
Aufteilungsschlüssel der Jahressubvention ein Anteil von 10 % für den
Verwaltungsaufwand vorgesehen ist. Von den Verbänden wurde vereinzelt ein Kostenanteil (zwischen € 200,00 und € 1.000,00) für ihre
Verwaltungsausgaben einbehalten. Ein Beschluss über die Höhe dieses
Kostenanteiles war nicht aktenkundig, es handelt sich hierbei lt. Aussage der Dienststelle vielmehr um eine vom Amt unterbreitete Empfehlung bzw. Anregung für die Verbände und Institutionen.

Abgabefrist

Aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung und in Anbetracht der
teilweise hohen Subventionsbeträge wurde empfohlen, künftig die
betreffenden Einrichtungen mit Nachdruck anzuhalten, die im Förderungsansuchen festgesetzte Abgabefrist einzuhalten.
In ihrer Stellungnahme teilte die Dienststelle mit, dass „der für das
Subventionsjahr 2005 am Subventionsformular angemerkte späteste
Abgabetermin für Jahressubventionsansuchen mit 19.11.2004 ein vom
Sportamt selbst festgelegter Termin ist. Dieser Termin soll

Zl. KA-6176/2006

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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