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Jahr: 2004

/ Ausgabe: 2004_07-Juli.pdf

- S.159

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1. Der Berechnung der Stundensätze für die ambulanten Dienste wird
laut Informationsblatt der Innsbrucker Soziale Dienste gemeinnützige
GesmbH (ISD) vorab die Einkommenssituation zu Grunde gelegt.
Beispiel: Nettoeinkommen abzüglich Miete und Betriebskosten (maximal € 508,71), abzüglich Lebenshaltungskosten (= SozialhilfeRichtsatz, zum Beispiel für eine Einzelperson € 404,90).
Das verbleibende Resteinkommen gilt als Bemessungsgrundlage für
die Höhe der einzelnen Stundensätze, zum Beispiel für Hauskrankenpflege 2 %, für Pflegehilfe 1,5 % und für Haushaltshilfe 1 %.
Dazu kommen noch ein Zuschlag für Bezug von Pflegegeld und ein
Fahrtkostenzuschlag von 10 % der Gesamtrechnung.
Es ergibt sich folgende Frage: Bei zirka wie viel Prozent der Personen
bzw. bei zirka wie vielen Personen, die auf die Leistungen der ambulanten Dienste angewiesen sind, liegt der jeweilige Mindeststundensatz über jenem Stundensatz, der sich aufgrund der Berechnung nach
der Bemessungsgrundlage ergeben würde? Das heißt, in wie viel Prozent der Fälle wird durch den Mindeststundensatz die Berechnung laut
Einkommen (Bemessungsgrundlage) außer Kraft gesetzt?
2. Für zirka wie viele Personen (Prozent-Anteil) wurde im Jahr 2003 der
Mindeststundensatz verrechnet?
3. Wie viel würde es die Stadt Innsbruck jährlich ungefähr mehr kosten,
wenn der Mindeststundensatz gestrichen würde?
4. Wie wird seitens der Innsbrucker Soziale Dienste gemeinnützige
GesmbH (ISD) mit Außenständen im ambulanten Bereich in jenen
Fällen umgegangen, in denen der Mindeststundensatz höher liegt als
ein Stundensatz, der sich laut Bemessungsgrundlage ergeben würde,
das heißt, wenn nur ein geringes Einkommen vorliegt?
5. Die Höchstsätze für die einzelnen Pflegeleistungen werden vom Land
Tirol festgesetzt. Werden auch die Mindeststundensätze vom Land Tirol vorgegeben? Falls nein: Von wem dann?
6. Die Zentralstelle der ambulanten Dienste ist aufgrund von sehr beengten Raumverhältnissen von der Dreiheiligenstraße in Räumlichkeiten
am Rennweg 7 umgezogen: Um wie viel Quadratmeter mehr Fläche
stehen nun zur Verfügung? Um wie viel höher liegen die Kosten für
Miete, Betriebs- und Heizungskosten in den neuen Räumlichkeiten
gegenüber den alten Räumlichkeiten?
Linser e. h."

GR-Sitzung 15.7.2004