Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2010

/ Ausgabe: 04-Feber-Fortsetzung.pdf

- S.23

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3.2

Innsbrucker Verkehrsbetriebe
und Stubaitalbahn GesmbH
(IVB), Behinderung der Straßenbahn durch "Gleisparker" (GRin
Mag.a Pitscheider)

StR Dipl.-HTL-Ing. Peer teilt zur Anfrage
von GRin Mag.a Pitscheider (Seite 831)
Folgendes mit:
Zu Frage 1.: Im Jahr 2009 gab es 21 Abschleppungen wegen Verparkungen und
22 im Jahr 2008.
Zu Frage 2.: Ing.-Etzel-Straße, AndreasHofer-Straße und Claudiastraße.
Zu Frage 3.: Markierungen und womöglich
auch Radständer. Die Zusammenarbeit
zwischen der Stadt Innsbruck und der
Innsbrucker Verkehrsbetriebe und
Stubaitalbahn GesmbH (IVB) funktioniert
hinsichtlich dieser Maßnahmen sehr gut.
Zu Frage 4.: Eine genaue Auswertung ist
nur mit sehr viel Aufwand möglich. Die
Erfahrung zeigt, dass pro Abschleppung
im Durchschnitt zirka eine Stunde
Schienenersatzverkehr anfällt.
Zu Frage 5.: Für das gesamte IVB- und
Innbus-Netz stehen drei Personalreserven
zur Verfügung. Es kommt im Durchschnitt
zirka zweimal pro Monat zu Schienenersatzfahrten wegen verparkter Strecken.
Personalreserven können durch vermiedene Verparkungen nicht reduziert
werden.
Die Busse sind nach der Frühspitze
(Einschubfahrten) am Betriebshof, somit
fallen lediglich jeweils die variablen Kosten
an. Für das gesamte Netz steht die Leitstelle zur Verfügung. Auch ohne Verparkung der Straßenbahnen kann hier kein
Personal eingespart werden.

Zu Frage 9.: Diese Frage kann nicht seriös
beantwortet werden.
Zu Frage 10.: Wie schon bei Frage 3.
erwähnt, wird diesbezüglich gut zusammengearbeitet. Wo immer möglich, wird
schon im Vorfeld und bei der Planung
darauf eingegangen. Die Erfahrung zeigt
außerdem, je dichter der Tramverkehr,
desto geringer die Behinderungen durch
andere Verkehrsteilnehmerinnen.

4.

Einbringung von Anfragen

4.1

Mobile Überwachungsgruppe
(MÜG), Ausbildung der MitarbeiterInnen (GR Hof)

GR Hof: Ich stelle folgende Anfrage:
Die MÜG arbeitet in einem rechtlich und
menschenrechtlich hochsensiblen Bereich.
Von Meldekontrollen über Anzeigen bis
hin zu Beschlagnahmungen greift sie in
ihrer Tätigkeit tief in die wichtigsten
Menschenrechte ein. Diese Eingriffe
passieren nicht selten in besonders
konfliktreichen Situationen.
Angesichts dieses Tätigkeitsfeldes
erscheint eine ausgezeichnete Ausbildung
der MitarbeiterInnen besonders wichtig.
Die Frau Bürgermeisterin möge dazu
folgende Fragen beantworten:
1.

Wie erfolgt die Ausbildung der
MitarbeiterInnen der MÜG?

2.

Durch wen erfolgt die Ausbildung, und
aufgrund welcher Qualifikationen
wurden diese Personen oder Institutionen ausgewählt?

3.

In welchen Bereichen werden die
MitarbeiterInnen der MÜG ausgebildet?

4.

Wie viele Stunden umfasst die
Ausbildung der MitarbeiterInnen der
MÜG in den einzelnen Bereichen,
insbesondere zu:

Zu Frage 6.: 50 %.
Zu Frage 7.: Nach zirka fünfzehn Minuten
ist der erste Bus im Schienenersatzverkehr vor Ort.
Zu Frage 8.: Eine genaue Auswertung ist
nur mit sehr viel Aufwand möglich. Zu den
unter Frage 4. angeführten Stunden
kommen zirka zehn Einsätze durch Unfälle
zustande. In diesen Fällen kommt es
ebenfalls pro Einsatz zu zirka einer Stunde
Schienenersatzverkehr.

-

verfassungs- und menschenrechtlichen Grundlagen

-

Dienstrecht

-

sonstigen verwaltungsrechtlichen
Grundlagen

GR-Sitzung 25.3.2010 (Fortsetzung der am 25.2.2010 vertagten Punkte)