Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2010

/ Ausgabe: 04-Feber-Fortsetzung.pdf

- S.28

Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Dokument

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – 04-Feber-Fortsetzung.pdf
Ausgaben dieses Jahres – 2010
Alle Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
- 223 -

Busse, welche wie angedacht die eigenen
Straßenbahntrassen mitbenutzen, sind
zum Beispiel im Westen über den
Fischerhäuslweg/Fürstenweg zu führen.
Damit wäre auch eine Behinderung durch
Regionalbusse vermeidbar.
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer übernimmt
den Vorsitz von Bgm.-Stellv. Dipl.Ing. Sprenger.

5.6

I-OEF 63/2010
Gewerbegebiet Rossau, Trassensicherung für einen zukünftigen Ausbau der Straßenbahn
(GRin Mag.a Pitscheider)

GRin Mag.a Pitscheider: Ich stelle folgenden Antrag:
Der Gemeinderat möge beschließen:
Bgm.-Stellv.in Mag.a Oppitz-Plörer als
Ressortverantwortliche für die Mag.Abt. III, Stadtplanung, wird ersucht, das
zuständige Amt zu beauftragen, mögliche
Varianten für eine Trassensicherung für
einen zukünftigen Ausbau der Straßenbahn in das Gewerbegebiet Rossau
vorzuschlagen und diese bestmöglich zur
Beschlussfassung vorzubereiten. Damit
soll für zukünftige Generationen die
Möglichkeit geschaffen werden, das
Gewerbegebiet Rossau durch eine eigene
Straßenbahnlinie optimal zu erschließen.
Mag.a Pitscheider e. h.
Im Örtlichen Raumordnungskonzept 2002
(ÖROKO) ist die gesamte Rossau als
Gewerbe- und Industriegebiet (Gewerbe,
Handel, Dienstleistung) ausgewiesen. Mit
dem Beschluss zum Masterplan RossauSüd kommt es zur weiteren Entwicklung
des Gebietes. Zur Aufwertung der Rossau
gehört mehr als ein Ansiedlungskonzept
und eine Erschließung mit Straßen.
Wie Studien und Beispiele aus zig
europäischen Vergleichsstädten zeigen,
ist für Betriebe nicht nur der Autobahnanschluss für eine Ansiedlung wichtig,
sondern auch der Anschluss an das
öffentliche Verkehrswesen von Bedeutung.

Die Rossau ist derzeit mit Bussen erreichbar, deren Linienführung einerseits Lücken
in der Bedienung des Gebietes aufweisen,
andererseits zu Spitzenzeiten bereits
überlastet sind. Die Regionalbahn streift
die Rossau am nordwestlichen Ende und
übernimmt keine Erschießungsfunktion für
die Rossau.
Entlang von staufrei, das heißt auf
eigenen Trassen, geführte Straßenbahnlinien siedeln sich Betriebe bevorzugt an.
Gerade in der Rossau muss darauf
Bedacht genommen werden, dass die zur
Verfügung stehenden Flächen endlich sind
und eine bodenressourcenschonende
Erschließung notwendig ist, um den
Unternehmen optimale Vorraussetzungen
für ihre Tätigkeit zu bieten.
Um eine spätere Erschließung des
Gewerbegebietes durch eine neue
Straßenbahnlinie zu sichern, braucht es
eine vorausschauende Planung bei der
Verkehrserschließung im Bestand und bei
der Neuerschließung Rossau-Süd. Daher
ist wichtig, so wie beim Mitterweg,
Verbauungen, die eine optimale und
effiziente Führung des Öffentlichen
Personennahverkehrs (ÖPNV) unmöglich
machen würden, auszuschließen und die
in Betracht kommenden Flächen im
Flächenwidmungsplan zu sichern.
Mit diesem Antrag entscheiden wir jetzt
nicht über eine neue Straßenbahnlinie und
eine sofortige Umsetzung, sondern
ermöglichen zukünftigen EntscheidungsträgerInnen, es zu tun, ohne vor unüberwindbaren Hindernissen zu stehen.

5.7

I-OEF 64/2010
Wohnanlagen, Überarbeitung
der Stellplatzverordnung (GRin
Mag.a Pitscheider)

GRin Mag.a Pitscheider: Ich stelle
gemeinsam mit meiner Mitunterzeichnerin
folgenden Antrag:
Der Gemeinderat möge beschließen:
Bgm.-Stellv.in Mag.a Oppitz-Plörer als
Ressortverantwortliche für die Mag.Abt. III, Stadtplanung, wird ersucht, die
Stellplatzverordnungspraxis in der Stadt
Innsbruck zu überarbeiten und bei Wohn-

GR-Sitzung 25.3.2010 (Fortsetzung der am 25.2.2010 vertagten Punkte)