Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2010
/ Ausgabe: 04-Feber-Fortsetzung.pdf
- S.34
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Parkregelungen (gebührenfreie
Kurzparkzone, gebührenpflichtige
Kurzparkzone, verbunden mit entsprechenden gestalterischen und verkehrspsychologischen Maßnahmen)
zu erarbeiten,
die das bereits jetzt an wichtigen
Öffentlichen Personennahverkehr
(ÖPNV)-Linien stattfindende bzw. mit
dem Regionalbahnbau zu erwartende
Verparken von wichtigem Stadtteilund Lebensraum durch EinpendlerInnen zu verhindern.
Mag.a Schwarzl und Mag.a Pitscheider,
beide e. h.
Bereits jetzt ist es Faktum - zum Beispiel.
Giessensiedlung an der Linie O, Höttinger
Au West an der Linie F zum Flughafen -,
dass Wohngebiete an wichtigen ÖPNVLinien von Arbeits- und BildungspendlerInnen, ja sogar von Urlaubsreisende als
Parkplätze und Umstiegsknoten in den
Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV)
genutzt werden. Das ist eigentlich nicht
Sinn und Zweck unserer Wohngebiete.
Telefonumfragen sind Einwegkommunikation, die wenig Information und damit auch
wenig zielorientierte Antworten bzw.
überhaupt keine Diskussionen ermöglichen. Sie können die direkte Arbeit mit
den BürgerInnen nicht ersetzen, bestenfalls ergänzen.
Zudem haben sich mit der Übertragung
der Überwachungskompetenz für den
ruhenden Verkehr an die Stadt Innsbruck
die Rahmenbedingungen gegenüber dem
Jahr 2008, als die Umfrage Parkraumbewirtschaftung durchgeführt wurde,
wesentlich geändert.
Diese Kompetenzübertragung macht
nunmehr auch die tatsächlich überwachte
gebührenfreie Kurzparkzone zu einer für
die Stadtteile und ihre BewohnerInnen
interessante Option.
Mit dem Planungsfortschritt für die
regionale Straßenbahn, die gemeinsam
mit der S-Bahn ein hoch leistungsfähiges
öffentliches Netz auch für EinpendlerInnen
darstellen wird, muss bereits jetzt gemeinsam mit den BürgerInnen daran gearbeitet
werden, zu verhindern, dass unsere
peripheren Stadtteile, die überwiegend
Wohngebiete an guten ÖPNV-Achsen
sind, zu Auffangparkplätzen werden.
5.16
I-OEF 73/2010
Stadtteil Kranebitten, Errichtung
eines Biomasseheizkraftwerkes
(StRin Mag.a Schwarzl)
StRin Mag.a Schwarzl: Ich stelle gemeinsam mit meinem Mitunterzeichner
folgenden Antrag:
Der Gemeinderat möge beschließen:
Im Rahmen der Arbeit am Innsbrucker
Energieentwicklungsplan (IEP) möge
geprüft werden, ob im peripheren und
relativ klar abgegrenzten Stadtteil Kranebitten die Errichtung eines Biomasseheizkraftwerkes (bzw. Biomasse-Kraft-WärmeKopplung) zur
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Versorgung von Kranebitten
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eventuell sogar darüber hinaus auch
von Teilen von Hötting - West oder
des Einkaufszentrums CYTA
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bzw. zur Stromeinspeisung
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verbunden mit der entsprechenden
Leitungsinfrastruktur
sinnvoll und machbar ist. Das Ergebnis
der Prüfung möge in den Maßnahmenkatalog des Energieentwicklungsplanes
(IEP) einfließen.
Mag.a Schwarzl und Carli, beide e. h.
Unsere Arbeit am Energieentwicklungsplan (IEP) wird uns Richtung energieautarke Stadt führen. Dabei braucht es
neben Einspar-Effizienz- und Umstiegsmaßnahmen pro Wohnobjekt auch
großflächigere Lösungen. Was die
Nutzung der industriellen Abwärme für den
Osten der Stadt sein wird, könnte eine
Biomasseanlage für den Westen sein.
Dies zu prüfen liegt deshalb besonders
nahe, weil die Österreichischen Bundesforste (ÖBf) gerade dabei sind, in Kranebitten ein großes Biomasselager zu
errichten. Der minimale Transportweg legt
eine ernsthafte Prüfung besonders nahe.
GR-Sitzung 25.3.2010 (Fortsetzung der am 25.2.2010 vertagten Punkte)