Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2010

/ Ausgabe: 04-Feber.pdf

- S.10

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- 107 -

Fassade und des Daches des Objektes
Richard-Wagner-Straße 3, einen nicht
rückzahlbaren Baukostenzuschuss in der
Höhe von € 32.480,--.
Die Auszahlung des Förderungsbetrages
erfolgt im Wege der Mag.-Abt. IV, Finanz-,
Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung.

6.

IV 1103/2010
Stadtgemeinde Innsbruck,
Haftung für ein von der Innsbrucker Immobilien GesmbH & Co
KG (IIG) zum Umbau der Zimmer
im ersten Obergeschoss des Objektes Haydnplatz 5 aufzunehmendes Wohnhaussanierungsdarlehen

Bgm.in Zach: Ich bin sehr froh, dass es
gelungen ist, am Haydnplatz sukzessive
auf unterschiedlicher Art und Weise
Verbesserungen für die Nachbarschaft,
Insassen und für den Vermögensstand der
Stadt Innsbruck durchzuführen.
Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger: Wir
haben am Haydnplatz 5 im Erdgeschoss
vor etwas mehr als einem Jahr, nachdem
die Räume saniert wurden, die Geschäftsstelle für die ambulanten Dienste mit
80 MitarbeiterInnen untergebracht. Die
Räume im ersten Stock, wo sich die Mag.Abt. II, Jugendwohlfahrt, befunden hat,
sind für das Personal der Innsbrucker
Soziale Dienste gemeinnützige GesmbH
(ISD) saniert worden.
Es sind dies sehr schöne Personalzimmer
geworden und damit hat man die Unruhe,
die es rund um den Haydnplatz gegeben
hat, etwas eindämmen können. Es ist die
Sorge bestanden, dass dort weiterhin eine
einschlägige Klientel angesiedelt wird.
Ich muss sagen, dass diese Entscheidung
und Nutzung sehr gut aufgenommen
wurde.
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 3.2.2010:
Die Stadtgemeinde Innsbruck übernimmt
die Ausfallsbürgschaft nach § 1356 ABGB
für die Rückzahlung eines durch das Land
Tirol geförderten Wohnhaussanierungsdarlehens über € 900.000,-- (Zinssatz
GR-Sitzung 25.2.2010

0,35 %-Punkte über dem 6-MonatsEuribor ohne Rundung mit halbjährlicher
Anpassung, Laufzeit zehn Jahre, Rückzahlung in zwanzig Halbjahresraten), das
die Innsbrucker Immobilien GesmbH & Co
KG (IIG) bei der Hypo Tirol Bank AG zur
Finanzierung des Umbaus der Zimmer im
ersten Obergeschoss des Objektes
Haydnplatz 5 aufnimmt.
Die Frau Bürgermeisterin wird ermächtigt,
eine diesbezügliche Bürgschaftserklärung
abzugeben und diese zugunsten der Hypo
Tirol Bank AG zu unterzeichnen.

7.

IV 1104/2010
Stadtgemeinde Innsbruck,
Haftung für ein von der Innsbrucker Immobilien GesmbH & Co
KG (IIG) zur Sanierung der Fassade und der Fenster des Objektes Schlossergasse 3 aufzunehmendes Wohnhaussanierungsdarlehen

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 3.2.2010:
Die Stadtgemeinde Innsbruck übernimmt
die Ausfallsbürgschaft nach § 1356 ABGB
für die Rückzahlung eines durch das Land
Tirol geförderten Wohnhaussanierungsdarlehens über € 45.000,-- (Zinssatz
0,35 %-Punkte über dem 6-MonatsEuribor ohne Rundung mit halbjährlicher
Anpassung, Laufzeit zehn Jahre, Rückzahlung in zwanzig Halbjahresraten), das
die Innsbrucker Immobilien GesmbH & Co
KG (IIG) bei der Hypo Tirol Bank AG zur
Finanzierung der Sanierung der Fassade
und der Fenster des Objektes Schlossergasse 3 aufnimmt.
Die Frau Bürgermeisterin wird ermächtigt,
eine diesbezügliche Bürgschaftserklärung
abzugeben und diese zugunsten der Hypo
Tirol Bank AG zu unterzeichnen.