Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2010
/ Ausgabe: 04-Feber.pdf
- S.11
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8.
IV 1106/2010
Stadtgemeinde Innsbruck,
Haftung für ein von der Innsbrucker Immobilien GesmbH & Co
KG (IIG) zur Sanierung der Fassade und der Fenster des Objektes Schlossergasse 3a aufzunehmendes Wohnhaussanierungsdarlehen
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 3.2.2010:
Die Stadtgemeinde Innsbruck übernimmt
die Ausfallsbürgschaft nach § 1356 ABGB
für die Rückzahlung eines durch das Land
Tirol geförderten Wohnhaussanierungsdarlehens über € 45.000,-- (Zinssatz
0,35 %-Punkte über dem 6-MonatsEuribor ohne Rundung mit halbjährlicher
Anpassung, Laufzeit zehn Jahre, Rückzahlung in zwanzig Halbjahresraten), das
die Innsbrucker Immobilien GesmbH & Co
KG (IIG) bei der Hypo Tirol Bank AG zur
Finanzierung der Sanierung der Fassade
und der Fenster des Objektes Schlossergasse 3a aufnimmt.
Die Frau Bürgermeisterin wird ermächtigt,
eine diesbezügliche Bürgschaftserklärung
abzugeben und diese zugunsten der Hypo
Tirol Bank AG zu unterzeichnen.
9.
IV 1107/2010
Stadtgemeinde Innsbruck,
Haftung für ein von der Innsbrucker Immobilien GesmbH & Co
KG (IIG) zum Ankauf, Umbau und
zur Sanierung des Objektes Wilhelm-Greil-Straße 23 (Haus der
Sinne) aufzunehmendes Darlehen
Bgm.in Zach referiert den Antrag des
Stadtsenates vom 3.2.2010:
Die Stadtgemeinde Innsbruck übernimmt
die bereits im Gemeinderat vom 18.6.2009
grundsätzlich beschlossene Bürgschaft in
Form einer Ausfallshaftung für die
Rückzahlung eines Darlehens in der Höhe
von € 4 Mio (Laufzeit 25 Jahre, Zinssatz
0,35 %-Punkte über dem 6-MonatsEuribor mit halbjährlicher Anpassung,
Laufzeit zehn Jahre, Rückzahlung in
fünfzig Halbjahresraten), das die InnsbruGR-Sitzung 25.2.2010
cker Immobilien GesmbH & Co KG (IIG)
bei der Hypo Tirol Bank AG zur Finanzierung des Ankaufes, Umbaus und zur
Sanierung des Objektes Wilhelm-GreilStraße 23 (Haus der Sinne) aufnimmt.
Die Frau Bürgermeisterin wird ermächtigt,
eine diesbezügliche Bürgschaftserklärung
abzugeben und diese zugunsten der Hypo
Tirol Bank AG zu unterzeichnen.
Alle Mitglieder des Gemeinderates kennen
den Plan, der immer wieder optimiert wird,
weil sich die Anforderungen auch etwas
ändern.
Es ist hier Eigentum mit einer bestimmten
Zweckwidmung erworben worden. Das
Ganze hat dazu gedient, das Objekt in der
Klappholzstraße zu veräußern und dort
Wohnbau für Menschen, die sich selbst
Wohnraum schaffen können, zu ermöglichen.
Das ist der Hintergrund für dieses Paket.
Wenn in den Stadtsälen einmal das "Haus
der Musik" angesiedelt werden sollte,
würde die derzeit dort befindliche Tanzschule in eine der Stadt Innsbruck
gehörende Immobilie bei möglicher
Verbesserung der Miete, untergebracht
werden. Das sind aber alles Verträge, die
mehr als dreißig Jahre alt sind. All jene,
die mit solchen Verträgen zu tun haben,
wissen, dass man sehr viel auf "Goodwill"
angewiesen ist, da man nichts ohne
Freiwilligkeit erreichen kann. Die Rahmenbedingungen wurden dafür aber
geschaffen.
StRin Dr.in Pokorny-Reitter: Wir haben
damals gegen das Grundgeschäft
gestimmt, weil wir die Sinnhaftigkeit und
Zweckmäßigkeit nicht so wie die Mehrheit
des Gemeinderates gesehen haben.
Außerdem waren wir darüber hinaus der
Meinung, dass bestimmte Personenkreise
eine zu hohe Leistung aus öffentlichen
Mitteln erhalten.
Daher werden wir dieser Haftungsübernahme nicht die Zustimmung erteilen.
StRin Mag.a Schwarzl: Wir haben damals
dem Kauf des Objektes in der WilhelmGreil-Straße aus stadtplanerischen und
kulturpolitischen Gründen zugestimmt. Ich
kann natürlich die Ängste verstehen.