Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2010

/ Ausgabe: 04-Feber.pdf

- S.23

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Ich werde daher zu diesem Paket folgenden Zusatzantrag einbringen:
Der Gemeinderat möge beschließen:
Die Detailplanungen für die Straßen- und
Regionalbahn im Stadtgebiet von Innsbruck mögen ehebaldigst dem Stadtsenat
und Gemeinderat zur Information und
Beschlussfassung vorgelegt werden.
Dadurch soll Planungssicherheit - auch im
Hinblick auf die Fortschreibung des
Örtlichen Raumordnungskonzeptes
(ÖROKO) - hergestellt und endlich die
Möglichkeit für eine umfassende BürgerInnen-Informationskampagne eröffnet
werden.
Mag.a Schwarzl e. h.
Wir müssen laut Tiroler Raumordnungsgesetz (TROG) das Örtliche Raumordnungskonzept (ÖROKO) jetzt fortschreiben. Daher müssen wir endlich die
Freihalteflächen für die Regional- und
Straßenbahn vorsehen.
Ich halte nichts für fataler, als wenn jedes
Mitglied des Gemeinderates jetzt damit
anfängt, die BürgerInnen hinsichtlich der
Regionalbahn auf Dreiviertel-Informationsbasis aufzuklären. Dabei kann nur ein
Pallawatsch herauskommen. Das muss
auf Basis einer Detailplanung, die von uns
durch einen Beschluss verbindlich
gemacht wurde, professionell passieren.
GR Hof: Zur tatsächlichen Berichtigung!
Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger hat in
einem Zwischenruf gemeint, er habe nie
gesagt, dass man die Brunecker Straße 1
verkaufen solle. Ich möchte aus der
bereits erwähnten Sitzung des Gemeinderates vom 25.1.2007 zitieren, was damals
Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger gesagt
hat.
"Wenn man das Gesamte sieht, kann man
durchaus guten Gewissens diesen beiden
Rechtsgeschäften, insbesondere dem
Rechtsgeschäft Verkauf der Brunecker
Straße 1, zustimmen.
Die ÖVP wird hier mit Begeisterung
zustimmen."
Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger: Dann
darf ich zur sachlichen Berichtigung
Folgendes feststellen: Es war nicht meine
Idee, dieses Rechtsgeschäft mit der
Brunecker Straße 1 zu finanzieren, da ich
GR-Sitzung 25.2.2010

für diesen Bereich überhaupt nicht
zuständig war. Mir wäre eine Darlehensaufnahme genauso recht gewesen.
Darüber hinaus war damals im Vertrag
enthalten, dass ein Rückkauf jederzeit
möglich ist. Das ist derzeit auch so
gegeben. Das heißt, wir müssen nicht
diesen überzogenen Betrag leisten,
sondern ein Straßenbauverfahren ganz
normal durchführen. Dann werden wir, so
wie im Vertrag vorgesehen, das auch
einlösen.
Die Problematik die sich jetzt ergibt, ist ja
nur dadurch entstanden, dass die Flächen
vorgezogen erworben werden sollen. Hier
bin ich jedoch anderer Auffassung. Wenn
wir das im Prinzip normal abwickeln, wird
für die Stadt Innsbruck überhaupt kein
Schaden entstehen. Soweit zur tatsächlichen Berichtigung!
StRin Dr.in Pokorny-Reitter: Ich möchte
zuerst eine grundsätzliche Feststellung
treffen: Auch wenn man zu diesem
Rechtsgeschäft, welches heute auf der
Tagesordnung steht, eine kritische,
ablehnende oder hinterfragende Haltung
hat, heißt das noch nicht, dass man nicht
zur Straßen- und Regionalbahn steht. Mir
ist wichtig, das hier zu deponieren.
Es wird nämlich immer so getan, liebe
Uschi, dass man, wenn man die Straßenund Regionalbahn befürwortet, das letzte
Hemd dafür hergeben muss. Man muss
sozusagen alle Vernunft über Bord werfen
und sich opfern. So sehen wir das nicht,
denn man kann Dinge bzw. Rechtsgeschäfte auch mit Vernunft betrachten und
trotzdem grundsätzlich zur Regional- und
Straßenbahn in unserer Stadt stehen.
Zum Rechtsgeschäft, welches damals
hinsichtlich der Brunecker Straße 1 im
Jahr 2007 im Gemeinderat mit Mehrheit
abgeschlossen wurde, darf ich Folgendes
sagen: Wir haben dieses Rechtsgeschäft
auch mitgetragen, aber ich möchte das
jetzt nicht mit Klauen und Zähnen verteidigen und sagen, dass es damals die 100 %
richtige Entscheidung war. Es wurde zwar
darauf hingewiesen, dass wir mit der
Verankerung des Rückkaufrechtes zu dem
Preis, wie beim Verkauf indiziert, natürlich
die Möglichkeit haben, das wieder
zurückzubekommen.