Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2010

/ Ausgabe: 04-Feber.pdf

- S.48

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- 145 -

Jugendwohlfahrt, im Bürgergarten
untergebracht werden soll. Beim Bürgerbräu waren Flächen frei, die Dr. Oberfrank
aber nicht weitergebracht und uns ein
Angebot gemacht hat. Ich habe ihm gleich
gesagt, dass das nicht in Frage kommt.
Der Robin Hood der Sozialpolitik hat aber
diesbezüglich bereits Gespräche geführt
und gemeint, dass man die Frau Bürgermeisterin hier schon überreden wird, denn
wer sollte etwas gegen eine bessere
Adresse für die Mag.-Abt. II, Soziales und
Jugendwohlfahrt, haben. Bezüglich des
Verkaufspreises waren Verhandlungen
notwendig, da man ja kein neues Gewand
oder einen Sportschuh gekauft hat. Es
wird im Gemeinderat so dargestellt, als
wären diese Verhandlungen so simpel.
Der Markt bildet den Preis. Es hat dann
geheißen, dass man in dieser vornehmen
Gegend, wo sich eine bekannte Versicherung und ein Bildungsturm befindet, vorne
nicht die Mag.-Abt. II, Soziales und
Jugendwohlfahrt, mit einem solchen
Klientel unterbringen kann. Über den
Ausdruck Klientel habe ich mich damals
furchtbar aufgeregt. Die Städtische
Herberge ist eine Einmaligkeit und mit
einer Zweisterne-Pension vergleichbar.
Dort finden Leute für eine gewisse Zeit
Zuflucht, aber manche werden dort
bleiben müssen.
Es hat mich geärgert, dass man quasi vor
einem Bildungsturm keine solche Einrichtung von der Stadt Innsbruck haben wollte.
Man hat letztendlich bewiesen, dass
dieses Geschäft richtig war. Wenn ich
heute im Bürgergarten bin, bin ich stolz,
dass das ermöglicht wurde. Niemand fühlt
sich dort von den BesucherInnen der
Mag.-Abt. II, Soziales und Jugendwohlfahrt, belästigt. Wenn, dann könnten wir
eher über die Bogenmeile sprechen.
Nun zum Kauf: Damals hat es geheißen,
dass möglichst schnell Geld her muss, da
dieses an und für sich für den Umbau am
Haydnplatz reserviert war. Jetzt sind am
Haydnplatz zum Beispiel die MitarbeiterInnen der Innsbrucker Soziale Dienste
gemeinnützige GesmbH (ISD) untergebracht. Über kurz oder lang, hätte man für
die Innsbrucker Soziale Dienste gemeinnützige GesmbH (ISD) Räumlichkeiten
gebraucht und daher hat man die UnterGR-Sitzung 25.2.2010

bringung an dem freien Standort verwirklicht.
Man kann der Meinung sein, dass das
Regional- und Straßenbahnprojekt - wenn
wir heute diese Causa behandeln, ist es
schlussendlich ein Straßenbahnprojekt nicht unbedingt notwendig ist und man
auch Busse fahren lassen könnte. Zu dem
Zeitpunkt, wo das Geschäft abgeschlossen wurde, sind die Juristen befragt
worden und es wurde das Wiederkaufsrecht im Vertrag verankert.
Natürlich darf ein Kaufmann, wie
Dr. Oberfrank, seine Projektkosten
gegenrechnen. Man kann auch ein
Enteignungsverfahren wie bei der
Hungerburgbahn-Neu einleiten, das
jedoch zweieinhalb Jahre dauern würde.
Wenn eine Baustelle so lange stillsteht,
kann man gleich einpacken. Genauso
verhält es sich bei der Enteignung, denn
wenn diese so leicht möglich wäre, hätten
unsere Juristen darauf hingewiesen.
Bgm.-Stellv.in Mag.a Oppitz-Plörer hat
sicherlich bereits zum zwanzigsten Mal
erklärt, dass man hier vergleichen muss.
Diese simple "Milchmädchen-Aussage",
dass man das Grundstück um € 3 Mio
zurückkauft, stimmt nicht. Das ist grundfalsch. Einige Komponenten hat Bgm.Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger aufgezählt, aber
natürlich kommen Kosten dazu.
Wenn es heißt, dass die Stadt Innsbruck
den Investor "gepflanzt" hat, dann weise
ich das von mir. Man weiß, dass in einer
Demokratie Beschlüsse herbeigeführt
werden müssen. Es ist schon bekannt,
dass Innsbrucker Unternehmen im Osten,
wie in Russland und in der Ukraine, sehr
viel investiert haben. Diejenigen, die in
Russland gebaut haben, haben keinen
"Groschen" gesehen. Gibt es keine
Demokratie, heißt es, dass die falschen
Leute bestochen wurden.
Man sollte sich mit jenen Leuten, die dort
groß "aufgewachtelt" haben und jetzt
wieder versuchen, regional in einem
Wettbewerb bzw. einer Ausschreibung zu
Aufträgen zu kommen, einmal unterhalten.
Darauf kann man sich letztendlich
verlassen. Mag. Schafferer ist ein Unternehmer. Wenn der eine oder andere
etwas vergessen oder übersehen hat,