Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2003

/ Ausgabe: 01-Jaenner.pdf

- S.83

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- 77 -

Fachdeutsch heißt. Eine Gemeinwohlverpflichtung ist insbesondere das
Ausmaß dieser Qualitätskriterien. So klar ist diese Sache.
Wir haben auch in Österreich unsichere Rahmenbedingungen.
Das Öffentliche Personennah- und Regionalverkehrsgesetz (ÖPNRV-G),
das maßgebende Bundesgesetz, ist durch Zeitablauf nicht viel besser geworden oder es ist so schlecht geblieben, wie es war. So kann man das auch
ausdrücken.
Wir haben weiters auch Unsicherheiten in den Finanzierungsund Rahmenbedingungen, insbesondere bei der Neuorganisation der Abwicklung der Schüler- und Lehrlingsfreifahrt sowie auch der Finanzierung
und Organisation der Verkehrsverbünde an sich. Auch im Land Tirol gibt
es eine gewisse Begehrlichkeit der Verkehrsverbund Tirol GesmbH (VVT),
des Landes Tirol, sich hier zusätzliche Kompetenzen arrogieren zu wollen
und zwar in einem höheren Ausmaß, als die Bereitschaft besteht, zusätzliche finanzielle Transferleistungen zu bezahlen.
Wenn Letzteres wenigstens mit dem ersten Begehren Schritt
halten würde, würde ich nach dem Konnexitätsprinzip sagen, dass das nicht
unkorrekt ist. Wir führen diesbezüglich mit den Organen der Verkehrsverbund Tirol GesmbH (VVT) gerade auf fachlicher Ebene sehr intensive Gespräche, ob wir eine gemeinsame Perspektive entwickeln können. Wir werden dann, sobald ein substanzielles Verhandlungsergebnis vorliegt, der
Stadt Innsbruck und dem Land Tirol entsprechend berichten. Das könnte,
mit aller Vorsicht gesagt, in vier bis sechs Wochen der Fall sein.
Ich komme zu den drei Vertragsparteien. Es ist wesentlich,
dass wir hier auf einer Ebene der so genannten Gleichordnung, also der zivilrechtlichen Koordination sind. Die Stadt Innsbruck hat sich in einer
durchaus modernen und sehr großzügigen Weise für diese Rechtsform entschieden. Zwischen den drei Vertragsparteien ist die Stadt Innsbruck der
Besteller und auch der Hauptbezahler dieser Leistungen.
Der Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB)-Konzern ist
mit einem Anteil von 96 % der Hauptgesellschafter der Innsbrucker Verkehrsbetriebe und Stubaitalbahn GesmbH (IVB). Die Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB) hat im Zuge der sich sehr erfolgreich entwickelten
Restrukturierung der kommunalen Betriebe in der Stadt Innsbruck im Jah-

GR-Sitzung 29.1.2003