Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2010
/ Ausgabe: 04-Feber.pdf
- S.53
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tungszentrum Innsbruck GesmbH (OSVI).
Die Innsbrucker Sportanlagen Errichtungsund Verwertungs GesmbH (ISpA) hat den
Fruchtgenussvertrag mit der OlympiaSport- und Veranstaltungszentrum
Innsbruck GesmbH (OSVI) abgeschlossen.
In diesem Fruchtgenussvertrag steht unter
anderem, dass überprüft werden soll, wie
viel Geld tatsächlich aus Werbungen und
Vermietungen von den Sportstätten
eingenommen wird. Diese Klausel wurde
nie überprüft und war auch von der
Innsbrucker Sportanlagen Errichtungsund Verwertungs GesmbH (ISpA) nicht
überprüfbar, weil die Olympia-Sport- und
Veranstaltungszentrum Innsbruck
GesmbH (OSVI) offensichtlich nicht in der
Lage war, die eigenen Erlöse bekannt zu
geben.
Der Vertrag ist mit 19.12.2003 datiert und
seither war die Olympia-Sport- und
Veranstaltungszentrum Innsbruck
GesmbH (OSVI) offensichtlich nicht in der
Lage, ihre eigenen Einnahmen bekannt zu
geben. Allein bei der Olympia-Sport- und
Veranstaltungszentrum Innsbruck
GesmbH (OSVI) müssen wir etwas
unternehmen. Wir haben als Ersatz für
den W1-Platz den Sportplatz neben dem
Eisstadion errichtet.
Dieser Sportplatz sollte natürlich auch ein
Teil von diesem Fruchtgenuss-System
sein. Mit der Olympia-Sport- und Veranstaltungszentrum Innsbruck GesmbH
(OSVI) war es nicht möglich, diesen
Sportplatz in den Fruchtgenussvertrag
aufzunehmen. Diese hat auf unsere
Anfrage gesagt, dass ihr dazu Gremialbeschlüsse in ihren Unternehmensgremien fehlen.
(ISpA) und die tatsächlichen Zahlungen
bzw. den Posten im Budget. Es wurde
aber nie ein schriftlicher Vertrag erstellt.
Das ist im Vergleich zu den Problemen,
die es offensichtlich in der Olympia-Sportund Veranstaltungszentrum Innsbruck
GesmbH (OSVI) gibt, noch ein kleinerer
Punkt, der aber trotzdem interessant ist,
weil es den Stadtmagistrat auch betrifft.
Auch wir als Stadt sollten Interesse daran
haben, dass wir unsere Verträge möglichst
schriftlich und sauber festhalten, um
Probleme zu vermeiden.
Der gesamte Personalbereich ist auch
nichts Neues. Die Gesellschaft ist im
Personalbereich aus einem Geschäftsführer und einer Teilzeitassistentin 20 Wochenstunden - bestanden. Beide
haben für ihre Tätigkeiten tatsächlich nicht
schlecht verdient. Die Kontrollabteilung hat
ausgerechnet, welcher städtischen
Besoldung das Gehalt des Geschäftsführers entspricht. Ich glaube, das hat dem
Gehalt eines Abteilungsleiters mit
33 Dienstjahren nach Bestlaufbahn
entsprochen.
Es ist auch nicht das erste Mal, dass
städtische MitarbeiterInnen für Aufsichtsratssitzungen Sitzungsgelder erhalten. Im
Prinzip habe ich nichts dagegen einzuwenden, wenn Leute für Aufsichtsratssitzungen auch entschädigt werden. Nur
wenn man als städtische Bediensteter
gleichzeitig Arbeitszeit verrechnet und
Sitzungsgeld dafür verlangt, das finde ich
gelinde gesagt etwas schwierig. Das ist
auch nicht die erste Beteiligung, wo wir so
etwas hören.
Das ist eine Geschichte, die auf der Hand
liegt. Das gesamte System läuft im Prinzip
über diesen Fruchtgenussvertrag. Es war
aber über Jahre nicht möglich, diesen
Sportplatz in den Fruchtgenussvertrag mit
aufzunehmen, was letztlich einfach
unverständlich ist.
Dieser Geschäftsführer hat von der Firma
zu drei Viertel einen Personalmanagementkurs beim Management Center
Innsbruck (MCI) bezahlt bekommen. Ich
finde, dass das im Prinzip super und
wichtig ist, aber wenn man den Großteil
einer solchen PersonalmanagementFortbildung für einen Geschäftsführer
zahlt, welcher eine Teilzeitangestellte hat,
ist das doch eher auffällig.
Es wurde schon angesprochen, dass bei
der Funsporthalle ein schriftlicher Vertrag
fehlt. Alles, was es zu dieser Regelung
gibt, ist ein Schreiben der Mag.-Abt. V,
Sport, an die Innsbrucker Sportanlagen
Errichtungs- und Verwertungs GesmbH
Es liegt wieder ein Bericht über das
Verhältnis zwischen den Beteiligungen,
insbesondere wieder über das Sorgenkind
Olympia-Sport- und Veranstaltungszentrum Innsbruck GesmbH (OSVI), und das
Verhältnis zwischen dem Stadtmagistrat
GR-Sitzung 25.2.2010