Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2010
/ Ausgabe: 04-Feber.pdf
- S.67
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Immo Concepta Immobilienentwicklung & Consulting GmbH in
der Höhe von € 1.050.000,-- und
Kaufpreis der Firma Brunecker
Straße Ost GmbH bzw. PEMA
Holding GmbH?
e)
Welcher der Innsbrucker Immobilien GesmbH & Co KG (IIG) nachzuschießende Mehrpreis wurde
daraus ermittelt?
f)
Wie viel wurde davon seitens
Immo Concepta Immobilienentwicklung & Consulting GmbH an
nachweislichen Projektentwicklungskosten, wie Planung, Beratung, Vermessung, Aussiedelungskosten etc. in Abzug gebracht?
g)
Wie viel an Nachzahlung verblieb
somit bei der Innsbrucker Immobilien GesmbH & Co KG (IIG)?
h)
Wurde die Nachzahlung bereits
getätigt?
i)
Wenn nein, welche Schritte
wurden zur Geltendmachung des
Betrages eingeleitet?
2.
Dem Verkauf von Brunecker Straße1
an Immo Concepta Immobilienentwicklung & Consulting GmbH im Jahr
2007 lag ein Schätzgutachten des
beeideten und gerichtlich zertifizierten
Sachverständigen Ing. Gerhard Bloch
zugrunde, auf dessen Basis der Verkehrswert von € 960.000,-- ermittelt
wurde.
a)
Da davon auszugehen ist, dass
dieser Verkehrswert die damals
aufrechten Mietverhältnisse berücksichtigt hat: Wie viel wurde für
diese aufrechten Mietverhältnisse
kalkuliert und vom eigentlichen
Verkehrswert in Abzug gebracht.
b)
Wie viel wurde vom Sachverständigen für die nur teilweise bzw.
eingeschränkte Bebaubarkeit des
Grundstückes aufgrund der Regionalbahntrassierung vom Verkehrswert in Abzug gebracht?
3.
Ist es richtig, dass Ihnen, Frau
Bürgermeisterin, vom damaligen Lan-
GR-Sitzung 25.2.2010
deshauptmann DDr. Herwig van Staa
in einem Schreiben von Verkauf des
Objektes Brunecker Straße 1 abgeraten wurde?
4.
Bereits im Vorlagebericht der
Innsbrucker Immobilien GesmbH &
Co KG (IIG) an den Stadtsenat vom
November 2006 ist davon die Rede,
dass die Innsbrucker Verkehrsbetriebe und Stubaitalbahn GesmbH (IVB)
im Zuge der Erhebungen kritischer
Stellen im Regionalbahnstreckennetz
die Brunecker Straße als sehr problematisch eingestuft hat. Es bedürfe
demnach einer massiven Verbreiterung der Straße in nördlicher Richtung.
Im Auftrag des Landes Tirol seien
Lösungsansätze ausgearbeitet worden. Jede Variante sehe mehr oder
weniger massive Einschränkungen im
Bereich Eckhaus Brunecker Straße 1
vor, da durch den Ausbau des
Öffentlichen Personennahverkehrs
(ÖPNV) die dem motorisierten Individualverkehr (MIV) dienenden Fahrstreifen teilweise über das zum Verkauf anstehende Grundstück 1245/1
geführt werden müssten.
Dementsprechend wurde im Kaufvertrag mit Immo Concepta Immobilienentwicklung & Consulting GmbH auch
ein Wiederkaufsrecht für die für die
Regionalbahn benötigten Grundflächen vereinbart.
Was sind die wahren Hintergründe
dafür, dass trotz aller Warnungen und
im vollen Wissen um die Bedeutung
des Objektes für Straßen- und Regionalbahn die Innsbrucker Immobilien
GesmbH & Co KG (IIG) das Objekt an
Immo Concepta Immobilienentwicklung & Consulting GmbH, Dr. Oberfrank, verkaufen musste, zumal es
den offiziell kolportierten Zusammenhang mit dem gleichzeitig erfolgenden
Ankauf des Objektes Bürgergarten
von der BOE gar nicht gibt, sondern
lediglich die Einnahmen aus dem
Verkauf Brunecker Straße 1 das Darlehen für den Bürgergartenankauf
entsprechend reduzierte?