Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2010
/ Ausgabe: 04-Feber.pdf
- S.77
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kann so nicht hingenommen werden: Es
geht nicht an, dass die MÜG zu einem
Parkwächter-Verein allein zum Zwecke
der Aufbesserung des städtischen
Finanzhaushalts degradiert wird!
schaft zu starten. So kann zum Beispiel
eine Hausordnung von MieterInnen und
Bauträgern gemeinsam erarbeitet werden
und hat dadurch sicher eine höhere
Akzeptanz.
34.8
In Vorarlberg wurde bereits vor einiger Zeit
die so genannte Einzugsbegleitung in die
Wohnbauförderungsrichtlinie aufgenommen.
I-OEF 42/2010
Wohnbauförderungsrichtlinien,
Leitfaden zur Einzugsbegleitung
für Gemeinden und Gemeinnützige Wohnbauträger (GRin Weiler)
GRin Weiler: Ich stelle gemeinsam mit
meinen MitunterzeichnerInnen folgenden
dringenden Antrag:
Der Gemeinderat möge beschließen:
Die Frau Bürgermeisterin wird ersucht, an
das Land Tirol mit dem Ersuchen heranzutreten, einen Leitfaden zur Einzugsbegleitung für Gemeinden und Gemeinnützige
Wohnbauträger auszuarbeiten und in die
Landeswohnbauförderungsrichtlinie aufzunehmen.
In die Wohnbauförderungsrichtlinien des
Landes Vorarlberg wurde bereits ein
entsprechender Leitfaden eingearbeitet.
Weiler, Blaser-Hajnal, Buchacher, Eberl,
Grünbacher, Ing. Dr. Ortner, Pipal und
Dr.in Pokorny-Reitter, alle e. h.
Wohnen ist weit mehr als nur ein menschliches Grundbedürfnis - es ist eine
wichtige Voraussetzung zur Stabilisierung
und Entfaltung eines Menschen und zur
Entwicklung allen gesellschaftlichen
Lebens.
Hohe bauliche Qualität, Niedrigenergieund Passivhausstandard sowie barrierefreies Wohnen haben in Innsbruck schon
seit einigen Jahren Einzug gehalten und
bieten dadurch einen hohen Standard an
Wohnqualität und Klimaschutz.
Austausch und Kommunikation zwischen
den MieterInnen beginnen bisher üblicherweise erst nach dem Einzug. Speziell
im verdichteten Wohnbau ist es aber
zusätzlich notwendig, schon vor der
Besiedelung die Kommunikation zwischen
den MieterInnen untereinander und zum
Wohnbauträger zu starten und damit eine
solide Basis für eine gute HausgemeinGR-Sitzung 25.2.2010
Hier heißt es:
Wohnbauförderungsrichtlinien 2009/2010,
§ 12 lit. e:
"Die Wohnungen werden von der Standortgemeinde an förderbare Haushalte
vergeben.
… Von der Gemeinde ist auf eine sensible
Wohnungsvergabe mit einer sozialen
Durchmischung zu achten. ( …) Im
Regelfall sind von der Gemeinde und vom
gemeinnützigen Bauträger Maßnahmen
zu treffen, welche die Haushalte beim
Integrationsprozess in der neuen Wohnanlage unterstützen. Dabei soll der
Leitfaden zur Einzugsbegleitung angewendet werden."
34.9
I-OEF 43/2010
Innsbrucker Immobilien GesmbH
& Co KG (IIG), Kauf der Seniorenresidenz Veldidenapark, Verhandlungsgespräche mit den Eigentümern (Bgm.-Stellv. Dipl.Ing. Sprenger)
Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger: Ich
stelle folgenden dringenden Antrag:
Der Gemeinderat möge beschließen:
Die Geschäftsführung der Innsbrucker
Immobilien GesmbH & Co KG (IIG) wird
beauftragt, mit den Eigentümern der
"Seniorenresidenz" in Wilten - das sind die
Wiener Städtische Versicherung und die
Hypo Tirol Bank AG - Verhandlungsgespräche zu führen, mit dem Ziel, dieses
Wohn- und Pflegeheim zu kaufen, um es
in der Folge an die Innsbrucker Soziale
Dienste gemeinnützige GesmbH (ISD) zur
Bewirtschaftung zu übergeben.
Dipl.-Ing. Sprenger e. h.