Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2003
/ Ausgabe: 01-Jaenner.pdf
- S.87
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zierungsvertrag verlangen können, dass sie ihre Zuschüsse entsprechend
kürzt.
Wir können in den letzten Jahren erfreulicherweise belegen,
dass im Saldo zwischen diesen beiden Bewegungen - ich denke vor allem
an die neue große Tangentiallinie T mit der schon apostrophierten Brücke
beim Olympischen Dorf - die Verkehrsleistung doch deutlich verbessert
wurde. Dabei war es möglich, gleichzeitig entsprechende Effizienzsteigerungs- und Produktivitätssteigerungsgewinne zu lukrieren, ohne von der
Stadt Innsbruck Nachschüsse zu den vereinbarten Zuzahlungen zu verlangen.
Wenn wir den Nahverkehrsdienstleistungs- und -finanzierungsvertrag ändern, müssten wir alle Organe der Innsbrucker Verkehrsbetriebe und Stubaitalbahn GesmbH (IVB) und Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB) davon informieren. Ich biete dem Gemeinderat im Einvernehmen mit Direktor Dipl.-Ing. Baltes an, dass wir aus freien Stücken und
aus gleicher Einschätzung der Interessenlage, der Stadt Innsbruck einen
halbjährlichen Bericht über die Entwicklung der Verkehrsleistung in quantitativer und qualitativer Weise vorlegen werden. Diese Zusage werden wir
auch gerne schriftlich bestätigen. Wir hoffen, dass dadurch möglicherweise
die Beschlussfassung über den Zusatzantrag entbehrlich werden könnte.
Die Qualitätskriterien habe ich heute in der Sitzung des Gemeinderates schon angesprochen. Hier ist, damit man nicht auf die falsche
Fährte kommt, zu betonen, dass es primär keine Rechtsbeziehung zwischen
Stadt Innsbruck, Innsbrucker Verkehrsbetriebe und Stubaitalbahn GesmbH
(IVB) und INN-Bus GesmbH ist. Die Leistungen, die wir quantitativ und
qualitativ erbringen, sind im Rahmen des Bestellerprinzips fixiert und müssen quantitativ und qualitativ mindestens so sein, wie sie es bisher waren.
Diese Qualitätskriterien sind ein Vorgriff auf das künftige
Wettbewerbs- und Ausschreibungsregime. Damit möchten wir dritte Dumpinganbieter ausgrenzen und verhindern, dass das künftige Wettbewerbsund Ausschreibungsregime mehr oder weniger direkt zur Notwendigkeit
einer Erosion und einer Verschlechterung der Leistungsqualität führt. Derzeit findet dies ansatzweise schon statt, da wir ja - wie Sie wissen - bescheidene Verkehrsleistungen von privaten Unternehmen, wie von den Firmen
GR-Sitzung 29.1.2003