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Jahr: 2003

/ Ausgabe: 01-Jaenner.pdf

- S.98

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zieller Leistungsabfall der Innsbrucker Verkehrsbetriebe und Stubaitalbahn
GesmbH (IVB) gegenüber früher ist, so wäre die Innsbrucker Verkehrsbetriebe und Stubaitalbahn GesmbH (IVB) verpflichtet, dafür zu sorgen, dass
diese Schwachstellen wieder ausgemerzt werden.
Daher ist die Verankerung von solchen Daten, die Pünktlichkeit und Anschlusssicherung zu erfassen, für das Verhältnis zwischen Stadt
Innsbruck und Innsbrucker Verkehrsbetriebe und Stubaitalbahn GesmbH
(IVB) als Vertragspartner wesentlich. Bei der Pünktlichkeit gibt es diese
Erfassung zwar bereits, jedoch bei der Anschlusssicherung noch nicht, was
aber technisch möglich ist. Es wäre notwendig, einmal festzuhalten, was
eigentlich der "Status quo" ist, zu dem die Innsbrucker Kommunalbetriebe
AG (IKB) als Mehrheitseigentümer und die Innsbrucker Verkehrsbetriebe
und Stubaitalbahn GesmbH (IVB) bereits heute schon verpflichtet sind, um
eine klare Abgrenzung zu ermöglichen.
In weiterer Folge ist dies für Ausschreibungen, sowie für die
jeweiligen Fahrdienstleister, die diese Aufgaben durchführen müssen,
wichtig. Wenn die Zusicherung, dass solche evaluierbare Daten von der
Innsbrucker Verkehrsbetriebe und Stubaitalbahn GesmbH (IVB) geliefert
und auch ausgewertet werden, so verbindlich ist, wie vorher die Zusage des
potenziellen Ergänzungsantrages von Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger,
dann ist für mich das wesentliche Kriterium seitens der Stadt Innsbruck im
Nahverkehrsdienstleistungs- und -finanzierungsvertrag enthalten und ich
kann diesem Vertrag zustimmen.
Wenn es jedoch nur eine "Goodwill-Aktion" ist und man
nachher sagt, dass man das leider nicht einhalten kann, haben wir zwar im
Nahverkehrsdienstleistungs- und -finanzierungsvertrag Qualitätskriterien
formuliert, jedoch weiß dann niemand, ob diese eingehalten werden oder
nicht. Unter dieser Voraussetzung ist für mich der Vertrag zu dünn, um ihn
für fünf Jahre abzuschließen.
Insoferne ist der Ergänzungsantrag von Bgm.-Stellv. Dipl.Ing. Sprenger, diese halbjährliche Berichterstattung im Stadtsenat einzuführen, vermutlich ein notwendiges Mittel, um die Vertragsbestandteile zu überprüfen, aber meiner Meinung nach nicht ausreichend. Es ist nämlich
noch nicht klar, in welcher Form man diese im Nahverkehrsdienstleistungs-

GR-Sitzung 29.1.2003