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Jahr: 2017

/ Ausgabe: 04-Kurzprotokoll_20.04.2017.pdf

- S.87

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Anlässlich der Follow up – Einschau 2016 wurde vom Amt für Bildung und Schule
darauf verwiesen, dass – begründet durch einen Personalwechsel – aktuell an der
Umsetzung der Empfehlung für das laufende Schuljahr 2016/2017 gearbeitet werde. Es sei beabsichtigt, die angekündigten Vertragsgrundlagen im Laufe der kommenden Monate herzustellen und auf deren Basis im heurigen Sommer die Betriebsbeiträge für das Schuljahr 2016/2017 vorzuschreiben. Ab dem kommenden
Schuljahr 2017/2018 würden die Vertragsgrundlagen bereits so früh wie möglich
(im jeweiligen Oktober/November des Jahres) geschaffen werden.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wird in Zukunft entsprochen werden.

55

So wie sich die Situation im Rahmen der bereitgestellten historischen Prüfungsunterlagen für die Kontrollabteilung präsentierte, gingen die zum Prüfungszeitpunkt
verrechneten Betriebsbeiträge auf Berechnungen aus den Jahren 1986 bzw. 1987
zurück. Nachdem bis zum Zeitpunkt der Prüfung nahezu 30 Jahre vergangen waren, empfahl die Kontrollabteilung, die Höhe dieser – zwar valorisierten – Kostensätze aufgrund allfälliger eingetretener Änderungen in der Kosten- und Erlösstruktur bei den städtischen Pflichtschulen zu hinterfragen. Gegebenenfalls wären die
Betriebsbeiträge – bei Anwendung eines allfälligen schriftlichen Vertrages – unter
Berücksichtigung aktueller Berechnungen neu festzusetzen bzw. mit den betroffenen Gemeinden neu zu verhandeln.
Im Anhörungsverfahren kündigte das Amt für Familie, Bildung und Gesellschaft an,
der Empfehlung der Kontrollabteilung zu folgen. Die Betriebsbeiträge würden auf
Basis aktueller Daten neu berechnet und vorgeschrieben werden.
Zur Follow up – Einschau 2015 teilte die betroffene Dienststelle mit, dass eine
grundsätzliche Neuberechnung und allfällige Neuverhandlung mit anderen Gemeinden der Unterstützung weiterer städtischer Dienststellen bedürfe.
Im Rahmen der heurigen Follow up – Einschau 2016 kündigte das Amt für Schule
und Bildung an, dass die Betriebsbeiträge für das kommende Schuljahr 2017/2018
neu berechnet werden würden.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wird in Zukunft entsprochen werden.

56

Schließlich hat die Kontrollabteilung im Zuge ihrer Einschau in die Unterlagen für
das Schuljahr 2014/2015 festgestellt, dass v.a. die im SPZ – Schule am Inn beschäftigten Schulhelfer nicht nur während der Unterrichtszeit, sondern auch in der
Nachmittagsbetreuung (Freizeitbereich der schulischen Tagesbetreuung) ihre
Hilfskraft zur Verfügung gestellt haben.
Beispielsweise war aus dem vom Schulleiter des SPZ – Schule am Inn für das
oben angeführte Schuljahr erstellten Stundenplan sowie aus den vereinzelt vorliegenden Arbeitsaufzeichnungen ersichtlich, dass rd. 120 der von den Schulhelfern
zu leistenden rd. 470 Wochenstunden für die Unterstützung behinderter Kinder im
Freizeitbereich der schulischen Tagesbetreuung aufgewendet worden sind.

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Zl. KA-00193/2017

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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