Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2017
/ Ausgabe: 04-Kurzprotokoll_20.04.2017.pdf
- S.96
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Laut der Stellungnahme zum Prüfungsergebnis wurde eine Überarbeitung des
Betriebsführungsvertrages auch in Hinblick auf diese Thematik zugesagt.
Der bereits oben angesprochene Nachtrag zum Betriebsführungsvertrag vom
09.03.2016 sieht bei der Provisionsberechnung nun ertragsorientierte Faktoren
(bzw. einen Prozentsatz der Gesamtbruttoeinnahmen) als Berechnungsbasis vor.
Die Deckelung der Provision zu Gunsten der OSVI wurde mit maximal € 30.000,00
und minimal € 18.000,00 netto p.a. festgelegt.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.
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Im Hinblick auf die Tarifgestaltung der OSVI, machte die Kontrollabteilung darauf
aufmerksam, dass ein Großteil der Vereine die Entgelte für die Benützung der
Sportstätten von den Gesellschaftern in Form von Subventionen refundiert bekommt. Der Bericht des Landesrechnungshofes Tirol (LRH) „Prüfung der Olympia
Sport- und Veranstaltungszentrum Innsbruck GmbH“ aus dem Jahr 2009 behandelte unter anderem ebenfalls die Tarifgestaltung der OSVI. Nach Ansicht des
LRH sollte vermehrt eine differenzierte zielgruppenorientierte Tarifgestaltung vorgenommen werden. Als (ein) Ausfluss des LRH-Berichtes arbeitete ein Tarifausschuss (Unterausschuss des Aufsichtsrates) der OSVI ein Preismodell für Vereine
aus. Ausgenommen davon waren das Landessportcenter sowie alle frei zugänglichen Nutzungsbereiche. Im September 2011 wurde vom Geschäftsführer das
neue Tarifmodell im Zuge eines Umlaufbeschlusses den Gesellschaftern zur Beschlussfassung übermittelt und unterfertigt.
Basierend auf der zu diesem Zeitpunkt vorhandenen Kostenstellenrechnung und
im Sinne einer einheitlichen und durchgängigen Tarifpolitik ist im Umlaufbeschluss
ein Kostendeckungsgrad von 50 % für den Profibetrieb und 30 % für den Amateurbetrieb vorgeschlagen worden. Nachforschungen der Kontrollabteilung ergaben, dass die Berechnungen des „Tarifmodelles neu“ vorwiegend auf Zahlenmaterial der Kostenstellenrechnung des Jahres 2007 beruhten.
Zur nachhaltigen Absicherung der Deckungsgrade wurde im erwähnten Umlaufbeschluss für die Tarife (sowohl Profi- als auch Amateurbereich) eine Wertsicherung festgelegt. Aufgrund der Kostenstruktur der OSVI wurde ein Mischindex konstruiert, der aus dem Verbraucherpreisindex (VPI) und dem „VPI für Strom Gas
und andere Brennstoffe“ bestand. Die Kontrollabteilung konnte jedoch im Zuge der
Einschau keine eindeutige Regelung über die Ausgangsbasis des Mischindex in
den vorhandenen Prüfungsunterlagen festmachen. Die Kontrollabteilung regte daher an, dass die Gesellschaft die Ausgangsbasis des Mischindex konkretisiert, um
zukünftig eine nachvollziehbare Tarifanpassung sicherzustellen.
Im Anhörungsverfahren wurde die Umsetzung der Empfehlung seitens der OSVI
zugesagt und auch in der Follow up – Einschau 2015 wurde diese Absicht nochmals bestätigt und darauf hingewiesen, dass die Konkretisierung des Mischindex
in Bearbeitung sei.
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Zl. KA-00193/2017
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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