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Jahr: 2017

/ Ausgabe: 04-Kurzprotokoll_20.04.2017.pdf

- S.112

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wurden. Eine allfällige Zusammenlegung von Hortgruppen diverser Schülerhorte
wurde jedoch vom zuständigen politischen Mandatar abgelehnt.
Der Stadtsenat hat in seiner Sitzung vom 08.03.2017 eine Neuregelung des Anmeldesystems für die städtische Sommerbetreuung beschlossen. So ist zukünftig
der für die jeweilige Betreuungszeit fällige Sommerbeitrag innerhalb einer zweiwöchigen Frist im Voraus zu bezahlen und erst nach belegtem Zahlungseingang erfolgt eine fixe Zusage für den angemeldeten Betreuungsplatz vom zuständigen
Amt für Kinder, Jugend und Generationen. Darüber hinaus ist bei Nichtbezahlung
dieses Betreuungsbeitrages innerhalb der zweiwöchigen Frist die Anmeldung obsolet. Auch ein Storno nach der Einzahlung bzw. eine Änderung der vorangemeldeten Betreuungswochen ist nicht mehr möglich. Kinder und Jugendliche, die unentschuldigt und unbegründet nicht zur angemeldeten Sommerbetreuung erscheinen, werden dann im kommenden Kalenderjahr nach hinten gereiht.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde alternativ entsprochen.

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Für die Berechnung des Beitrages zum Personalaufwand für den Einsatz von pädagogischen Fachkräften und Assistenzkräften in den städtischen Kindergärten
und Schülerhorten wurde, vereinfacht dargestellt, in den Jahren 2011 bis einschließlich 2013 zunächst das Verhältnis zwischen den halbtägigen Öffnungszeiten sowie den ganztägigen und ganzjährigen Öffnungszeiten aller Kinderbetreuungsgruppen gebildet. In weiterer Folge wurde die Summe der tatsächlich in einem Kalenderjahr angefallenen Personalkosten einer Gemeinde den erwähnten
Kategorien an Öffnungszeiten zugeordnet. Im Anschluss daran sind diese Beträge
um die von den Eltern für die Kinderbetreuung geleisteten Entgelte (Elternbeiträge)
reduziert worden. Der Beitrag des Landes Tirol zu dem sich daraus ergebenden
ungedeckten Personalaufwand der Stadt Innsbruck belief sich im Förderzeitraum
2011 bis 2013 gleich bleibend auf 50% für die halbtägige und 65% für die ganztägige und ganzjährige Betreuung.
Ab dem Förderjahr 2014 wurde auch der Personalaufwand für die außerhalb der
halbtägigen Wochenöffnungszeiten geleistete Betreuung (ganztägige und ganzjährige Öffnungszeiten) vom Land Tirol (nur mehr) mit 50% des ungedeckten Personalaufwandes bezuschusst.
In der Folge wurde einerseits im Herbst des Förderjahres eine pauschale Vorauszahlung in Höhe von 50% der Vorjahresförderung ausbezahlt und anderseits im
Frühjahr des Folgejahres das (eigentliche) Förderjahr endabgerechnet und der
noch zustehende Betrag vergütet.
Im Rahmen ihrer Einschau stellte die Kontrollabteilung fest, dass in dem für das
Kalenderjahr 2013 dem Land Tirol bekanntgegebenen Personalaufwand mehrfach
nicht für gegenständliche Förderung berücksichtigungsfähige Personalkosten enthalten waren. Auch bei der Prüfung der sachlich-rechnerischen Richtigkeit des
Personalaufwandes 2014 und 2015 hat in Einzelfällen das ausgewiesene Entgelt
der städtischen Mitarbeiter nicht den Förderrichtlinien des Landes Tirol entsprochen.
Aufgrund vorerwähnter Gegebenheiten sind dem Land Tirol für die Kalenderjahre
2013 bis 2015 insgesamt rd. € 268,9 Tsd. zu viel an Personalkosten gemeldet
worden.

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Zl. KA-00193/2017

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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