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Jahr: 2017

/ Ausgabe: 04-Kurzprotokoll_20.04.2017.pdf

- S.145

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Vom zuständigen Amt für Kultur der MA V wurde diese Förderung im
Hinblick auf den Verwaltungsablauf entsprechend den vorgesehenen
Regelungen für städtische Subventionsgewährungen abgewickelt. Die
buchhalterische Verarbeitung erfolgte jedoch über eine nicht zutreffende Voranschlagspost für Subventionen. Von der Kontrollabteilung wurde empfohlen, derartige Subventionen künftig über die dafür eingerichteten Voranschlagsposten (Postengruppe 757 Laufende Transferzahlungen an private Organisationen ohne Erwerbszweck) zu erfassen.
Unter anderem aus einer diesbezüglich mit der Leiterin des Amtes für
Kultur vorgenommenen Rücksprache leitete die Kontrollabteilung ab,
dass die beanstandete Vorgangsweise (amtsinterne Behandlung als
Subvention, Auszahlung jedoch über Vp. 728 Entgelte für sonstige
Leistungen) durchaus auch bei weiteren Auszahlungen zur Anwendung
gelangt. Die Kontrollabteilung empfahl dem Amt für Kultur, die Auszahlungen im Bereich der dem Amt zugeordneten Vps. 728 Entgelte für
sonstige Leistungen im Hinblick auf die Fragestellung zu durchforsten,
ob noch andere Subventionsgewährungen über diese Voranschlagsposten abgewickelt werden. Die Kontrollabteilung tritt dafür ein, dass
derartige Auszahlungen künftig über die gemäß VRV für Subventionen
vorgesehenen Voranschlagsposten (Postengruppe 757) ausbezahlt
werden. Allfällige budgetäre Änderungen – bspw. Budgetverschiebungen von den Voranschlagsposten der Postengruppe 757 Laufende
Transferzahlungen an private Organisationen – wären dabei für künftige Budgeterstellungen mit der zuständigen MA IV abzustimmen.
Im Anhörungsverfahren sicherte das Amt für Kultur zu, den Empfehlungen der Kontrollabteilung nachzukommen.

Vollzug mittelfristiger
Fördervereinbarungen
hinsichtlich privater
Kinder- und Jugendeinrichtungen –
Empfehlungen

Von der Kontrollabteilung wurde die Abwicklung der Subventionsgebarung betreffend sechs private Kinder- und Jugendeinrichtungen entsprechend der städtischen Subventionsordnung sowie der von diesen
unterfertigten „Musterverträge“ (Förderungsvereinbarung zur mittelfristigen Finanzierung von privaten Kinder- und Jugendeinrichtungen vom
Jahr 2015 bis zum Jahr 2017) verifiziert.
Zusammenfassend bestätigte die Kontrollabteilung anhand der im Zuge der Einschau vorgelegten Prüfungsunterlagen, dass in allen geprüften Fällen die Förderungen des Vorjahres (2015) gegenüber der Fachdienststelle ordnungsgemäß bis drei Monate nach Abschluss des Kalenderjahres (31.03. des Folgejahres) abgerechnet worden sind und
anhand eines Verwendungsnachweises der widmungskonforme Einsatz der Geldmittel belegt worden ist.
In Bezug auf die einheitliche und vollständige Erfüllung der in den Förderungsvereinbarungen verankerten Bedingungen durch die betroffenen Förderungsnehmer wurde von der Kontrollabteilung darauf hingewiesen, dass nicht von allen Subventionsempfängern eine Programmvorschau und ein Budgetplan (Einnahmen und Ausgaben) für das laufende Jahr eingeholt bzw. beigebracht worden ist. Weiters fehlte bei
einer Subvention die vertraglich festgelegte Vorlage einer Gesamteinnahmen- und Gesamtausgabenübersicht. Ohne auf die Notwendigkeit
der im Rahmen der Förderverträge von den Kinder- und Jugendeinrichtungen akzeptierten Förderungsbedingungen aus inhaltlicher Sicht einzugehen, vertritt die Kontrollabteilung den Standpunkt, dass die ver-

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Zl. KA-17115/2016

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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