Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2014
/ Ausgabe: 04-Kurzprotokoll_24_04_2014_gsw.pdf
- S.6
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Gleichzeitig wird gemäß § 70 Tiroler Raumordnungsgesetz (TROG) der Beschluss
über die dem Entwurf entsprechenden Änderungen des Flächenwidmungsplanes gefasst, wobei dieser Beschluss jedoch erst
dann rechtswirksam wird, wenn innerhalb
der Auflagefrist keine Stellungnahme zum
Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Flächenwidmungsplanes treten alle im Planungsbereich vorausgehenden Flächenwidmungen
außer Kraft.
21.
III 4315/2014
Entwurf des Bebauungsplanes
Nr. SA - B6, Saggen, Bereich Ing.Etzel-Straße Nr. 71 (als Änderung
der Bebauungspläne Nr. 78/x und
Nr. 78/x1), gemäß § 56 Abs. 1
TROG 2011
Beschluss (einstimmig, Stimmenthaltung
StR Gruber; 1 Stimme):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
16.04.2014:
Die Auflage des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. SA - B6, Saggen, Bereich Ing.Etzel-Straße Nr. 71 (als Änderung der Bebauungspläne Nr. 78/x und Nr. 78/x1), gemäß § 56 Abs. 1 TROG 2011, wird beschlossen.
22.
III 4316/2014
Entwurf des Bebauungsplanes
Nr. SA - B7, Saggen, nordöstlicher
Bereich zwischen Brucknerstraße,
Hugo-Wolf-Straße, Viktor-DanklStraße (als Änderung des Bebauungsplanes Nr. 78/x), gemäß § 56
Abs. 1 TROG 2011
Beschluss (einstimmig, Stimmenthaltung
GR Ebner; 1 Stimme):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
16.04.2014:
Die Auflage des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. SA - B7, Saggen, nordöstlicher
Bereich zwischen Brucknerstraße, HugoWolf-Straße, Victor-Dankl-Straße (als ÄndeGR-Sitzung 24.04.2014
rung des Bebauungsplanes Nr. 78/x), gemäß § 56 Abs. 1 TROG 2011, wird beschlossen.
23.
III 4317/2014
Entwurf des Bebauungsplanes
und des Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. HÖ - B10, St. Nikolaus, Bereich Fallbachgasse
Nr. 15 und Riedgasse Nr. 26 (als
Änderung des Bebauungsplanes
und des Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. HÖ - B8), gemäß
§ 56 Abs. 1 und 2 TROG 2011
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
16.04.2014:
Die Auflage des Entwurfes des Bebauungsplanes und Ergänzenden Bebauungsplanes
Nr. HÖ - B10, St. Nikolaus, Bereich Fallbachgasse Nr. 15 und Riedgasse Nr. 26
(als Änderung des Bebauungsplanes und
Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. HÖ B8), gemäß § 56 Abs. 1 und 2 TROG 2011,
wird beschlossen.
Gleichzeitig wird gemäß § 70 Tiroler Raumordnungsgesetz (TROG) der Beschluss
über die dem Entwurf entsprechenden Änderungen des Bebauungsplanes gefasst,
wobei dieser Beschluss jedoch erst dann
rechtswirksam wird, wenn innerhalb der
Auflagefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berechtigten Person
oder Stelle abgegeben wird.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplanes treten alle im Planungsbereich
vorausgehenden bebauungsplanmäßigen
Bestimmungen außer Kraft.