Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2003

/ Ausgabe: 01-Jaenner.pdf

- S.116

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kehrsbetriebe und Stubaitalbahn GesmbH (IVB) hat oder in irgendeiner
Weise davon profitiert, ob ein Vertrag so oder anders abgeschlossen wird.
GR Buchacher hat jedes Recht als Betriebsrat der Innsbrucker
Verkehrsbetriebe und Stubaitalbahn GesmbH (IVB) und als gewählter Gemeinderat im Gemeinderat zu Fragen hinsichtlich der Innsbrucker Verkehrsbetriebe und Stubaitalbahn GesmbH (IVB) Stellung zu nehmen. Das
fällt keineswegs unter irgendwelche Unvereinbarkeitsbestimmungen. Das
Gleiche nehme ich für mich in Anspruch, weil ich für eine Tochterfirma
der Innsbrucker Verkehrsbetriebe und Stubaitalbahn GesmbH (IVB) und
der Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB) arbeite. Das ist die formelle
Seite.
Ich komme jetzt zur inhaltlichen Seite. Ob jene Arbeit, die ich
ausführe, dieses Geld Wert ist, geht den Gemeinderat und im Speziellen
GR Buchacher gar nichts an. Das ist eine Frage, die mein Chef zu entscheiden hat und sonst niemand. (Beifall) Darüber hinaus kann GR Buchacher
versichert sein, dass ich von der Innsbrucker Verkehrsbetriebe und Stubaitalbahn GesmbH (IVB) oder vom Eigentümer nicht fürstlich dafür bezahlt
werde, dass ich bei den Innsbrucker Grünen dafür sorge, damit diese brav
und lieb mit der Direktion der Innsbrucker Verkehrsbetriebe und Stubaitalbahn GesmbH (IVB) umgehen. (Beifall)
Zudem möchte ich noch drei Anmerkungen zur Diskussion
über den Nahverkehrsdienstleistungs- und -finanzierungsvertrag machen:
Erstens, wurde eingefordert, die Summen zu nennen und darzulegen, wie
viele Mittel die Stadt Innsbruck aufbringt. Das ist richtig. Die Stadt Innsbruck bringt das, - wie Vorstandsvorsitzender Dr. Wallnöfer schon gesagt
hat - nicht als Mäzenatentum und als Geschenk auf, sondern sie gibt dem
städtischen Verkehrskoordinator Geld, damit dieser Verkehrsdienstleistungen produzieren lässt, die wir in dieser Stadt bitter nötig haben.
Zweitens, haben wir durch die Zahlungen der Fahrgäste eine
sehr hohe Deckung der Kosten des laufenden Betriebes. Zwei Drittel der
Kosten des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) werden durch Tariferlöse erzielt. Das heißt, dass zwei Drittel der Kosten die Fahrgäste selber bezahlen. Jenes Drittel der Kosten, das aus verschiedenen öffentlichen
Quellen beigesteuert wird, ist aus meiner Sicht, sehr gut angelegt.

GR-Sitzung 29.1.2003