Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2015
/ Ausgabe: 04-Kurzprotokoll-23-04-2015.pdf
- S.24
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In ihrer Stellungnahme zur diesjährigen Follow up – Einschau teilte das Amt für
Straßenbetrieb der MA III mit, dass auf „Grund des Projektes ‚Landesstraßendienst 2020‘ die Ausarbeitung eines Vertragsentwurfes durch die Landesstraßenverwaltung deutlich länger gedauert hat“. Ein erster Entwurf wurde der Stadt Innsbruck vom Land Tirol am 12.09.2014 übermittelt, wobei dieser noch mehrere offene Punkte enthalten hat. Für die Fertigstellung des Vertragsentwurfes wären lt. erhaltener Auskunft noch weitere magistratsinterne Besprechungen erforderlich.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wird in Zukunft entsprochen werden.
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Der Bericht der Kontrollabteilung über die stichprobenartige Prüfung der Mobilen
Überwachungsgruppe (MÜG) der Stadtgemeinde Innsbruck, Zl. KA-01445/2012,
wurde am 14.06.2012 fertig gestellt. Im Rahmen dieser Prüfung hatte die Kontrollabteilung einige Empfehlungen ausgesprochen, deren Realisierung im Zuge
des seinerzeitigen Anhörungsverfahrens entweder zugesichert oder nach Möglichkeit bereits erledigt worden ist. Die nach Durchführung des damaligen Anhörungsverfahrens und der vergangenen Follow up – Prüfungen noch nicht (gänzlich) realisierten Anregungen der Kontrollabteilung waren Gegenstand der nunmehrigen
Follow up – Einschau 2014:
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In den sonstigen Betriebskosten des Jahres 2010 im Betrag von (gerundet)
€ 33.153,00 waren Mietzinszahlungen im betraglichen Ausmaß von € 30.883,21
enthalten. Diese Mietkosten betrafen die bei der MÜG in Verwendung gestandenen Betriebsräumlichkeiten im Objekt Salurner Straße 4 im Jahr 2010. Im Zuge
der personellen Aufstockung der MÜG anlässlich deren Beauftragung mit der
Überwachung des ruhenden Verkehrs ergab sich auch die Notwendigkeit einer
räumlichen Erweiterung. Bis zu diesem Zeitpunkt waren die Mitarbeiter der MÜG
im 2. Stock und jene des Erhebungsdienstes sowie die seinerzeitigen Mitarbeiter,
welche Verwaltungsstrafverfahren abwickelten, im 1. Stock dieses Objektes untergebracht. Dieses Gebäude wurde anlässlich der Gründung der IIG & Co KG mit
Einbringungsvertrag vom 25.06.2003 als ehemals städtisches Objekt in das Eigentum der IIG & Co KG übertragen. Vorwiegend aufgrund der ohnehin bereits zum
damaligen Zeitpunkt herrschenden beengten Platzverhältnisse war zusätzlicher
räumlicher Bedarf gegeben. Im Sommer des Jahres 2009 ergab sich die Möglichkeit, das im Erdgeschoss des Gebäudes Salurner Straße 4 frei gewordene Geschäftslokal anzumieten und darin die MÜG unterzubringen. Von der IIG & Co KG
wurde dieses vormalige Geschäftslokal in weiterer Folge baulich adaptiert, indem
darin Büroräumlichkeiten samt Servicebereich für Parteienverkehr und Nebenräumen installiert worden sind.
Zum Prüfungszeitpunkt Ende März 2012 waren räumliche Veränderungen betreffend das Amt für Allgemeine Sicherheit und Veranstaltungen im Gang. So war
damals beabsichtigt, dass die Mitarbeiter des Referates Erhebungsdienst gemeinsam mit den Mitarbeitern des Referates allgemeine Sicherheit und Veranstaltungen sowie dem Amtsvorstand in das neu angemietete Objekt Museumstraße 3
übersiedeln. Die im Objekt Salurner Straße 4 frei werdenden Räumlichkeiten sollten den benötigten Platz für die Mitarbeiter der Referate Verkehrs- und Sicherheitsstrafen sowie Kurzparkzonenstrafen bieten. In diesem Zusammenhang wurden für die Mitarbeiter der MÜG im 2. Obergeschoss zusätzliche Flächen adaptiert
und dienen seither als Bereitschafts- und Umkleideräumlichkeiten. Zu den von der
IIG & Co KG an die städtische Finanzabteilung gerichteten Mietzinsvorschreibungen für das Objekt Salurner Straße 4 stellte die Kontrollabteilung fest, dass die
Verrechnung des Mietzinses für die Flächen im Erdgeschoss samt den angemiete-
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Zl. KA-00206/2015
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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