Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2003
/ Ausgabe: 01-Jaenner.pdf
- S.123
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15.
IV 6304/2002
Stadtgemeinde Innsbruck, Übergabe- und Dienstbarkeitsvertrag mit der L2 Errichtungs- und Vermietungs
GesmbH hinsichtlich Neubau Landhaus 2, Heiliggeiststraße 7 bis 9
-----------------------------------------------------------------Bgm. Zach referiert den Antrag des Stadtsenates vom
29.1.2003:
1. Die Stadt Innsbruck als grundbücherliche Alleineigentümerin der Liegenschaft EZ 685, zu deren Gutsbestand
lediglich das Gst 89/1 mit einer Gesamtfläche von 5.579 m2 gehört, tritt der L2 Errichtungs- und
Vermietungs GesmbH, Neuhauserstraße 7, 6020 Innsbruck, die in der
Vermessungsurkunde Dipl.-Ing. Dr. Jürgen Ernst vom2 17.10.2002,
GZl. 4220-2/2002, ausgewiesene Teilfläche 1 von 128 m zur Verwirklichung des Projektes "Landhaus Neu" ab.
2. Die L2 Errichtungs- und Vermietungs GesmbH verpflichtet sich dafür,
eine Fuß- und Radwegpassage zwischen der Salurner Straße und der
Heiliggeiststraße auf den Grundstücken 89/1 und 66 (Neues Landhaus),
beide KG Wilten, in Abstimmung mit der Mag.-Abt. III, Verkehrs- und
Stadtplanung sowie Mag.-Abt. VI, Tiefbau - Instandhaltung und Grünanlagen herzustellen und der Stadt Innsbruck in Vertretung der Allgemeinheit unentgeltlich und immerwährend die Dienstbarkeit des Gehens und Fahrens mit Fahrrädern auf Gst 66 KG Wilten grundbücherlich einzuräumen.
3. Weiters verpflichtet sich die L2 Errichtungs- und Vermietungs
GesmbH, das gegenständliche Bauprojekt samt Außenanlagen auch auf
dem Gst 89/1 ausschließlich gemäß den bereits eingereichten Plänen
der Architekten Frank, Probst und Schwetz sowie der Landschaftsarchitekten Ohnes und Schwan, beide München (Bauakt Zl. III 5255/2002),
welches Grundlage für die Änderung des Bebauungsplanes WI - B 5/1,
Zeichn. Nr. 3624 war, auszuführen.
4. Die Stadt Innsbruck beteiligt sich an den Projektierungs- und Ausführungskosten in Höhe von rund € 700.000,-- mit einem Beitrag von
40 %, das sind € 280.000,--, abzüglich der veranschlagten € 110.000,-für die Grundabtretung, also insgesamt € 170.000,--. Mit diesem pauschalierten Kostenbeitrag sind seitens der Stadt Innsbruck die Gesamtkosten für die Realisierung des Fuß- und Radwegprojektes zwischen
der Salurner Straße und der Heiliggeiststraße (einschließlich der Mehrkosten für die Oberflächengestaltung) abgegolten. Darüber hinaus werden von der L2 Errichtungs- und Vermietungs GesmbH keine weiteren
Forderungen im Zusammenhang mit dem Projekt Landhaus 2 und der
Fuß- und Radwegpassage an die Stadt Innsbruck gestellt.
GR-Sitzung 29.1.2003