Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2015

/ Ausgabe: 04-Kurzprotokoll-23-04-2015.pdf

- S.100

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Stadt und 43,11 % Land. In diesem Zusammenhang wurde von der Kontrollabteilung auf die daraus resultierenden – für die Stadt ungünstigen – Auswirkungen im
steuerlichen Querverbund hingewiesen. In letzter Konsequenz erhielt die Stadt in
diesem Bereich aufgrund des in der Anlagenbuchhaltung der IVB hinterlegten
niedrigeren Finanzierungsschlüssels von 46,26 % eine geringere Vorzugsdividende aus dem steuerlichen Querverbund, als ihr nach ihrer tatsächlichen Finanzierungsquote (56,89 %) zustünde. Nach den Berechnungen der Kontrollabteilung
belief sich der Nachteil der Stadt bzw. der Vorteil des Landes auf einen Betrag von
€ 53,18 Tsd. (zeitlich verteilt über die Abschreibungsdauer). Die Kontrollabteilung
empfahl der IVB in diesem Punkt eine Bereinigung insofern herbeizuführen, als der
Stadt künftig Abschreibungen in jener Höhe zugeordnet werden, welche sich auf
der Basis ihres tatsächlich bezahlten Finanzierungsbeitrages von 56,89 % ergeben. Die IVB teilte im Anhörungsverfahren mit, der Empfehlung der Kontrollabteilung zu entsprechen und die damit in Zusammenhang stehenden künftigen Abschreibungen der betroffenen Anlagegüter in den Berechnungen zum steuerlichen
Querverbund ab dem Jahr 2014 zu korrigieren.
Aktuell wurde von der IVB die Durchführung der angekündigten Korrekturen in der
Anlagenbuchhaltung bestätigt und nachgewiesen.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.

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Aufgrund massiver Änderungen hinsichtlich der in der Gemeinderatssitzung vom
21.12.2007 präsentierten Bedeckungsvorschläge erarbeitete die MA IV einen
neuen (seinerzeit aktualisierten) Bedeckungsplan. Diesem stimmte der Gemeinderat in seiner Sitzung vom 13.12.2012 zu. Die MA IV ging in ihrem Vorlagebericht
vom 12.11.2012 letzten Endes von einem sich abzeichnenden Fremdmittelerfordernis in Höhe von € 63,35 Mio. aus. Diese Bedeckungsrechnung der MA IV sah
die Kontrollabteilung aus mehreren (im damaligen Bericht näher beschriebenen)
Gründen kritisch. Im Ergebnis ging die Kontrollabteilung aufgrund der seinerzeit
aufgezeigten Umstände davon aus, dass das von der MA IV in ihrer Vorlage vom
12.11.2012 errechnete Fremdmittelerfordernis im Ausmaß von ca. € 64,00 Mio.
deutlich zu niedrig bemessen war. Die Kontrollabteilung empfahl der MA IV, einerseits die von ihr aufgezeigten Divergenzen (auch in Zusammenarbeit mit der IVB)
zu überprüfen. Andererseits wurde empfohlen, die thematisierten Punkte bei der
allfälligen künftigen Erstellung einer aktualisierten Bedeckungsrechnung zu berücksichtigen. Die MA IV sagte im Anhörungsverfahren zu, der Empfehlung der
Kontrollabteilung zu entsprechen. Im Zuge der vom Gemeinderat bereits beauftragten Evaluierung des ÖPNV-Vertrages und des Projektzahlenwerkes war beabsichtigt, eine aktuelle Darstellung vorzulegen.
Zur aktuellen Follow up – Einschau 2014 wurde von der MA IV betont, dass – wie
im seinerzeitigen Anhörungsverfahren angekündigt – die Bedeckungsrechnung erneuert worden ist. Diese hat der Gemeinderat in seiner Sitzung vom 10.07.2014
zustimmend zur Kenntnis genommen.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.

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Zl. KA-00206/2015

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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