Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2015

/ Ausgabe: 04-Kurzprotokoll-23-04-2015.pdf

- S.107

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Damit sei gewährleistet, dass die Stadt die für die zwölfjährige Kreditlaufzeit korrekten Annuitätenzuschüsse leistet. Die Dienststelle kündigte an, nach durchgeführter Kreditverlängerung der Kontrollabteilung weiter zu berichten.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wird in Zukunft entsprochen werden.

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Höhe des städtischen Annuitätenzuschusses
Rechnerisch nicht nachvollziehbar (1 Akt):
Bei einem Akt war für die Kontrollabteilung die Berechnung des städtischen Annuitätenzuschusses (offensichtlich verursacht durch einen Subtraktionsfehler im Zusammenhang mit den anerkennbaren Gesamtbaukosten bzw. den anrechenbaren
Rücklagen) nicht gänzlich nachvollziehbar. Von der zuständigen Dienststelle wurde der städtische Annuitätenzuschuss mit einem Betrag von € 2.647,80 (halbjährlich auf die Dauer von 12 Jahren) festgelegt. Ausgehend von den nach Meinung
der Kontrollabteilung korrekten (geringeren) förderbaren Gesamtbaukosten für die
städtische Förderung ergab sich ein halbjährlicher städtischer Annuitätenzuschuss
in Höhe von € 2.366,77 (halbjährlicher Differenzbetrag somit € 281,03). Für die
Dauer von 12 Jahren errechnete sich ein gesamter Differenzbetrag in Höhe von
€ 6.744,72. Die Kontrollabteilung empfahl, die Festsetzung der Höhe des städtischen Annuitätenzuschusses zu überprüfen und gegebenenfalls eine entsprechende Korrektur vorzunehmen. In der dazu abgegebenen Stellungnahme bestätigte die betroffene Dienststelle den von der Kontrollabteilung aufgezeigten Sachverhalt und verwies darauf, dass bisher insgesamt acht städtische Annuitätenzuschüsse um insgesamt € 2.248,24 zu hoch ausbezahlt worden sind. Nach dem
Hinweis der Kontrollabteilung wäre mit der Hausverwaltung des betroffenen Bauträgers Kontakt aufgenommen und eine positive Vereinbarung erzielt worden. Einerseits wurde angekündigt, den gesamten Überbezug mit der Zuschussauszahlung zum 01.11.2014 gegenzuverrechnen. Andererseits werden ab 01.05.2015 die
weiteren städtischen Annuitätenzuschüsse in richtiggestellter Höhe ausbezahlt.
Ergänzend hielt das Amt für Wohnungsservice fest, dass der Stadt Innsbruck
durch diese Vorgehensweise kein finanzieller Schaden entsteht.
Im Rahmen der aktuellen Follow up – Einschau wurden der Kontrollabteilung die
vorgenommenen Korrekturbuchungen und die verminderten Auszahlungen nachgewiesen.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.

139

Dem Amt für Wohnungsservice sind gemäß den Bestimmungen der Magistratsgeschäftsordnung unter anderem auch die Aufgaben


Prüfung von Förderungsansuchen für Wohnhaussanierungen und Impulsförderungen sowie



Bearbeitung Mietzinsbeihilfe-Ansuchen, Mietzins- und Wohnbeihilfenberatung

zugeordnet. Die vom Referat Wohnbauförderung im Rahmen der Produkte 4411 –
Wohnhaussanierungsförderung, 4412 – Bürgerinformation und Beratung sowie
4413 – Mietzins- und Annuitätenbeihilfe ausgeführten Tätigkeiten sind in den zugrunde liegenden Produktbeschreibungen dokumentiert. Eine rechtliche Grundlage
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Zl. KA-00206/2015

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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