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Jahr: 2015

/ Ausgabe: 04-Kurzprotokoll-23-04-2015.pdf

- S.109

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Im Zusammenhang mit den von der Kontrollabteilung ausgesprochenen Empfehlungen beschrieb der Vorstand des Amtes für Wohnungsservice in der seinerzeitigen dazu abgegebenen Stellungnahme historische Entwicklungen in Bezug auf
den Tätigkeitsumfang des Referates Wohnbauförderung in den Bereichen Wohnhaussanierung sowie Mietzins- und Annuitätenbeihilfe:
Vorweg wurde von ihm darüber informiert, dass die Stadtgemeinde Innsbruck vor
rund 50 Jahren Servicestellen für die Sachbereiche Wohnhaussanierung mit
Wohnbauförderung-Eigenheime sowie Mietzins- und Annuitätenbeihilfe eingerichtet habe. Kernaufgaben dieser Dienststellen waren die Beratung und Unterstützung der Innsbrucker Bürgerinnen und Bürger bei der Einreichung von Förderungs- bzw. Beihilfeansuchen. Nach dem Wissensstand des Vorstandes des Amtes für Wohnungsservice führten diese Dienststellen aber von Anfang an auch die
Bearbeitung der Anträge mit Berechnung der Förderungen und Beihilfen durch.
Wohnhaussanierung:
Im Jahr 1994 sei bereits einmal mit dem Land Tirol über eine Kostenbeteiligung an
den Personalaufwendungen für den Sachbereich Wohnhaussanierung verhandelt
worden. Damals habe das Land jedoch eine Kostenbeteiligung abgelehnt. Politik
und Verwaltung hätten daraufhin überlegt, die Prüfung der Wohnhaussanierungsansuchen an das Land abzutreten. Der damalige Bürgermeister der Landeshauptstadt Innsbruck habe jedoch beschlossen, die Bearbeitung der Wohnhaussanierungsansuchen im eigenen Haus mit verringertem Personal (drei anstelle von vier
Technikern) weiterzuführen. Der Teilbereich Wohnbauförderung-Eigenheime sei
an das Land abgetreten worden. Grundlage für diese Entscheidung wären erkannte (und in der Stellungnahme näher ausgeführte) Vorteile einer stadteigenen Prüfstelle für die Innsbrucker Bürger gewesen. Darüber hinaus wurde darauf hingewiesen, dass sich die Aufgaben der Förderungsstelle in den letzten Jahren kontinuierlich erweitert hätten. Neben der Wohnhaussanierung werden die städtischen Impulsförderungen „Nachträglicher Lifteinbau“, „Einbau von seniorengerechten
Nasszellen“ sowie „Innsbruck fördert: energetische Sanierung (IFES)“ betreut.
Nachdem sich die Richtlinien der stadteigenen Förderungen in vielen Bereichen
eng an die Richtlinien der Wohnhaussanierungsförderung des Landes anlehnen,
seien die diesbezüglichen Aufgaben miteinander verflechtet. Dadurch würden sich
zahlreiche Synergieeffekte ergeben. Abschließend argumentierte der Vorstand des
Amtes für Wohnungsservice, dass für die Förderungswerber ein Ansprechpartner
für alle Förderungen ein ausgezeichnetes Service bedeuten würde. Alle Förderunterlagen würden nur einmal benötigt werden. Mögliche Parallelförderungen würden
gemeinsam mit den Förderungswerbern optimiert werden. Dabei spiele die Beratung eine sehr wichtige Rolle. Die Festlegung einer Ablauforganisation, welche
Aufgaben in diesem Bereich von der Stadtgemeinde Innsbruck und welche vom
Land Tirol zu erledigen sind, sei aufgrund der Verflechtung der Aufgabenbereiche
aufwändig und nehme einige Zeit in Anspruch. Sobald das Ergebnis vorliegt, werde die weitere Vorgehensweise überlegt.
Mietzins- und Annuitätenbeihilfe (MuAB):
Einleitend wurde vom Vorstand des Amtes für Wohnungsservice zu diesem Bereich bestätigt, dass die städtische Beihilfenstelle im Vergleich zu den anderen Tiroler Gemeinden bei der MuAB wesentlich umfangreichere Aufgaben wahrnimmt.
Dieser Aufgabenumfang sei historisch gewachsen und bisher nicht hinterfragt
worden. In der Stellungnahme führte der Amtsvorstand die seiner Meinung nach
aufgrund der Prüfung der MuAB-Ansuchen durch die städtische Prüfstelle gegebenen Vorteile für die Stadtgemeinde Innsbruck aus.

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Zl. KA-00206/2015

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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