Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2017

/ Ausgabe: 04-Protokoll_20.04.2017.pdf

- S.5

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- 254 -

1.

Zulässigkeit von Ton- und Bildaufnahmen
in

Beschluss (einstimmig):
Die Aufnahmen von Ton und Bild werden
genehmigt.

Erhebt sich gegen die Fassung des Protokolls ein Einwand?
Beschluss (einstimmig):
Die Niederschrift über vorstehend angeführte Sitzung des Gemeinderats wird genehmigt.
Genehmigung der Tagesordnung

Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Die Tagesordnung ist Ihnen zeitgerecht zugegangen.
Ich darf bekannt geben, dass nachstehend
angeführter Punkt von der Tagesordnung
abgesetzt wird:
Zu Punkt 8., Anträge des Ausschusses für
Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte :
a)

Ich beantrage, nachstehend angeführten
Punkt in die nicht öffentliche Sitzung zu
verweisen:
Zu Punkt 4., Anträge des Kontrollausschusses:
a)

Genehmigung der Niederschrift
über die Sitzung des Gemeinderats vom 15.02.2017 (2. Sitzung)

Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Die Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderats
vom 15.02.2017 (2. Sitzung), wurde allen
Mitgliedern des Gemeinderats zur Verfügung gestellt.

3.

Die Tagesordnung wird genehmigt.

a

Bgm. Mag. Oppitz-Plörer: Laut
§ 25 Abs. 1 Stadtrecht der Landeshauptstadt Innsbruck (IStR) hat der Gemeinderat
die Zulässigkeit von Ton- und Bildaufnahmen zu beschließen.

2.

Beschluss (einstimmig):

Entwurf des Flächenwidmungsplanes
Nr. IN-F24, Innsbruck-Innenstadt, Bereich Mittelinsel von Kreuzung Anichstraße bis vor Johanneskirche (als Änderung des Flächenwidmungsplanes
Nr. IN-F1), gemäß § 36 TROG 2016

Die rechtliche Klärung zu diesem Punkt
konnte urlaubsbedingt noch nicht erfolgen.
Daher wird dieser Antrag in der nächsten
Sitzung des Gemeinderates im Mai behandelt werden.
Hat jemand gegen die Tagesordnungspunkte einen Einwand? Das ist nicht der Fall.
GR-Sitzung 20.04.2017

Bericht über die Prüfung von Teilbereichen der Gebarung und Jahresrechnung 2015 der Tiroler Flughafenbetriebsgesellschaft m.b.H. - Kapitel 5.2
"Cash Pooling IKB AG", Kapitel 7.4
"Streckenförderung/Marketingsupport",
Kapitel 7.5 "Werbeaufwendungen Reiseveranstalter", Kapitel 8. "Miet- und
Pachterträge"

Mehrheitsbeschluss (gegen GRÜNE, RUDI,
FPÖ und PIRAT, 15 Stimmen):
Die Verweisung vorstehend angeführten
Punktes in die nicht öffentliche Sitzung wird
genehmigt.
4.

DDr. Meisinger Franz, ausgezeichnet mit dem Verdienstkreuz
der Stadt Innsbruck am
12.04.2007, Gemeinderat von 1971
bis 1977, amtsführender Gemeinderat von 1977 bis 1983 und amtsführender Stadtrat von 1983 bis
1989, verstorben am 04.04.2017,
Totengedenken

Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Hoher Gemeinderat, ich darf Sie bitten, sich von den
Sitzen zu erheben. (Die Anwesenden erheben sich zu einer Trauerminute von ihren
Sitzen.)
Franz Meisinger wurde am 17.06.1929 geboren. Nach dem Besuch von Volks- und
Mittelschule war er von 1947 bis 1961 bei
der Tiroler Gebietskrankenkasse (TGKK)
beschäftigt. Neben seiner Arbeit holte er die
Matura nach, studierte anschließend Geschichte und schloss das Studium mit dem
Doktortitel ab. Im Jahr 1961 übernahm
Dr. Meisinger die Leitung der Außenstelle
Tirol bei der Pensionsversicherungsanstalt
der Arbeiter. Unter seiner Regie konnte ein
entsprechender Service für die Versicherten
aufgebaut werden.