Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2003

/ Ausgabe: 01-Jaenner.pdf

- S.136

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- 130 -

Die Frau Bürgermeisterin wird ermächtigt, zur teilweisen Finanzierung der
Errichtungskosten des Karmeliterklosters, Buchweg 5, ein Wohnbauförderungsdarlehen gemäß Schreiben des Amtes der Tiroler Landesregierung,
Zl. Ve2-TWFG 1991-122195/2001 vom 20.6.2001, in Höhe von
€ 1.035.588,-- aufzunehmen.
Konditionen:
Darlehenshöhe
= € 1.035.588,-- für eine förderbare Nutzfläche von
1.425 m2
Verzinsung: 1. - 10. Jahr 1 % p. a., 11. - 15. Jahr 1,5 % p. a., 16. - 20. Jahr
3,5 % p. a., dann bis zum Auslaufen 5,5 % p. a.

GR Ing. Krulis referiert den Antrag des Bau- und Projekt-Ausschusses vom 16.1.2003.

25.

III 224/2003
Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 85/ai1, Wilten, Bereich Andreas-Hofer-Straße 36 und 36 a, Gpn. 847 und
834, KG Wilten, (als Änderung des Bebauungsplanes
Nr. 85/ai, Zeichn. Nr. 3521), gemäß § 56 Abs. 2 TROG
2001
------------------------------------------------------------------GR Ing. Krulis: Der Bau- und Projekt-Ausschuss empfiehlt
dem Gemeinderat einstimmig,
die Auflage des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 85/ai1, Wilten, Bereich Andreas-Hofer-Straße 36 und 36 a, Gpn. 847 und 834, KG Wilten,
(als Änderung des Bebauungsplanes Nr. 85/ai, Zeichn. Nr. 3521), gemäß
§ 56 Abs. 2 TROG 2001 zu beschließen.
Gleichzeitig wird gemäß § 68 Tiroler Raumordnungsgesetz (TROG) der
Beschluss über die dem Entwurf entsprechende Änderung des Bebauungsplanes gefasst, wobei dieser Beschluss jedoch erst dann rechtswirksam
wird, wenn innerhalb der Auflagefrist keine Stellungnahme zum Entwurf
von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.

GR-Sitzung 29.1.2003