Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2017

/ Ausgabe: 04-Protokoll_20.04.2017.pdf

- S.115

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Die erneute Nachfrage in dieser Sache ergab, dass gemäß Mitteilung des zuständigen Amtsvorstandes davon auszugehen sei, dass 2017 das erste Berichtsjahr im
Rahmen des neuen bundesweiten Betriebsanlagenmonitoring sein werde, wobei
der Umfang der Berichtspflicht noch nicht abschließend determiniert wäre. Die betroffene Dienststelle kündigte an, für das Jahr 2017 die Art, Anzahl und durchschnittliche Dauer der Verfahren selbständig aufzuzeichnen und über Aufforderung
dem in die Abwicklung der Statistik eingebundenen Österreichischen Städtebund
zu übermitteln. Die Länder würden dasselbe Procedere für die weiteren Bezirksverwaltungsbehörden verfolgen.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wird in Zukunft entsprochen werden.

Stichprobenartige Prüfung liegenschaftsbezogener Verträge der Stadt
(Bericht vom 28.09.2015)

41

Im Rahmen ihrer Prüfung hat die Kontrollabteilung festgestellt, dass in den Bestandverträgen vereinzelt Wertsicherungsmodalitäten nicht klar definiert bzw. gar
keine Wertsicherung des Bestandzinses vorgesehen war. Aus diesem Grund wurde eine vertragliche Präzisierung der Wertsicherungsklauseln empfohlen.
Dazu gab das Referat Liegenschaftsangelegenheiten bekannt, dass sofern es
diesbezüglich Verbesserungsbedarf in den bestehenden Vertrags- und Vereinbarungsvorlagen geben wird, diese vorgenommen werden.
Zur Follow up – Einschau 2016 hat das Referat Liegenschaftsangelegenheiten
mitgeteilt, dass die Wertsicherungsklauseln einer Prüfung unterzogen, vereinheitlicht und überarbeitet worden sind und werden diese seither in sämtlichen abzuschließenden Bestandverträgen, aber auch Baurechtsverträgen, aufgenommen.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.

42

Ein damaliger Pächter hat rechtzeitig am 21.12.2011 beim städtischen Referat
Liegenschaftsangelegenheiten per E-Mail um Verlängerung des bestehenden Bestandverhältnisses angesucht. Daraufhin ist dem Bestandnehmer ein Vertragserstentwurf mit einem jährlichen Pachtzins von netto € 1.050,00 vorgelegt worden.
Die Stadt Innsbruck und der Pächter einigten sich schließlich auf einen Nachtrag
zum Pachtvertrag vom 30.01.2007 und auf einen wertgesicherten Pachtzins in der
Höhe von netto € 280,00 bzw. € 0,040 je m² zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Das neue Pachtverhältnis hat am 01.01.2012 begonnen und endet am 31.12.2016.
Die Stadt Innsbruck konnte somit trotz gleichbleibender landwirtschaftlicher Nutzung des verpachteten Grundstückes das Jahresentgelt um mehr als das Doppelte
erhöhen. Die Kontrollabteilung hielt fest, dass unter der Rubrik „Nutzungen auf Privatgrundstücken der Stadt Innsbruck“ des Entgeltkataloges für die Nutzungsart
„Landwirtschaftliche Nutzungen“ als Entgelt empfohlene Sätze der Landeslandwirtschaftsammer (Weide bis € 0,0072; mehrschnittige Wiesen € 0,0072 bis
€ 0,018; Ackerland € 0,018 bis € 0,036; Feldgemüsebau und gärtnerische Nutzung
€ 0,036 bis € 0,120) ausgewiesen sind.

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Zl. KA-00193/2017

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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