Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2017
/ Ausgabe: 04-Protokoll_20.04.2017.pdf
- S.118
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Dazu führte die Referatsleiterin seinerzeit aus, dass die Erstellung eines Liegenschaftsverzeichnisses mit sämtlichen Daten zu den einzelnen Grundstücken zwar
grundsätzlich eine ausgezeichnete Anregung ist, jedoch muss die Möglichkeit dessen (vor allem in absehbarer Zeit) praktischer Umsetzung nicht zuletzt aus personellen Gründen in Frage gestellt werden.
Hierzu hält die Kontrollabteilung nun fest, dass Anfang des Jahres 2017 das Projekt (Liegenschaftsliste des gesamten städtischen Liegenschaftsbesitzes) abgeschlossen werden konnte und insgesamt 3.097 Grundstücke der Stadt Innsbruck
erfasst worden sind.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.
Prüfung von Teilbereichen des Amtes für Grünanlagen
(Bericht vom 08.10.2015)
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Im Bereich der Einnahmen waren die Leistungserlöse die finanziell umfangreichste
Position des Unterabschnittes 815000 Park- und Gartenanlagen, Kinderspielplätze. Die Rechnungslegung fußte auf den Kalkulationsgrundsätzen des Stadtsenatsbeschlusses vom 06.05.2009 (Zl. III-5470/2009-SB) und kam auch bei den
Dienststellen des Straßenbetriebes und der Land- und Forstwirtschaft zur Anwendung.
Eine rechnerische Überprüfung der ursprünglichen Stundensätze war für die Kontrollabteilung mit dem vorliegenden Datenmaterial nicht durchführbar. Weiterführende Nachforschungen brachten das Ergebnis, dass auch der Mitarbeiter der
MA IV, der die ursprüngliche Berechnung durchführte, den Rechengang nicht
mehr rekonstruieren konnte. Die Kontrollabteilung empfahl daher, die Stundensätze neuerlich zu berechnen um die Nachvollziehbarkeit der Kalkulation sicherzustellen. Sollte bei der Neuberechnung eine Abweichung zu den verrechneten Sätzen auftreten, empfahl die Kontrollabteilung einen neuerlichen Beschluss im
Stadtsenat herbeizuführen.
Die übermittelten Daten der geprüften Dienststelle noch vor der diesjährigen
Follow up – Einschau zeigten, dass die Stundensätze für die betroffenen Leistungen und Entgelte neu berechnet und in der Sitzung des Stadtsenates vom
15.03.2016 beschlossen wurden. Die neuen Stundensätze werden somit laut Beschluss des Stadtsenates ab 01.04.2016 verrechnet.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.
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Die Vorschreibungen an die IIG & Co KG betrafen im Jahr 2014 rd. 80 % des finanziellen Volumens der Post 810000 Leistungserlöse für die Verrechnung gegenüber Dritter. Der Kontrollabteilung lag bezüglich des Leistungsaustausches ein
Vereinbarungsentwurf zwischen der IIG & Co KG und der Stadt Innsbruck aus
dem Jahr 2005 vor. Seit dem Jahr 2005 des angesprochenen Vertragsentwurfes
wurde der Auftragsumfang mehrmals verändert. Der Vertrag wurde jedoch seitens
der Stadt Innsbruck – lt. den übermittelten Unterlagen – nicht unterfertigt. Die Kontrollabteilung empfahl, eine schriftliche Vereinbarung bezüglich der Betreuung von
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Zl. KA-00193/2017
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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