Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2017
/ Ausgabe: 04-Protokoll_20.04.2017.pdf
- S.147
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Im Zuge des Anhörungsverfahrens der Follow up – Einschau 2016 berichtete die
geprüfte Dienststelle hierzu, dass der Mindestpersonaleinsatz gemäß den Bestimmungen des TKKG für das Hortjahr 2016/2017 an die Tiroler Landesregierung
mittels der erforderlichen Grunddatenmeldung zur Kenntnis gebracht wurde und
von dieser für alle städtischen Schülerhorte als gesetzeskonform bestätigt wurde.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.
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Eine stichprobenhafte Einschau in die Abrechnungen der Stundenvergütungen für
Überstunden im Hortjahr 2014/2015 (Weihnachten, Ostern und Sommer) ergab,
dass in den Schülerhorten Angergasse, Domanigweg, Kaysergarten und Kinder
am Tivoli insgesamt 1.928 Kinderdienststunden geleistet worden sind. Davon wurden 938 Stunden auf den Zeitkonten der einzelnen Beschäftigten gutgeschrieben
und die restlichen 990 Dienststunden an die Bediensteten im Rahmen der
Lohnverrechnung ausbezahlt. Die Kosten für den Ferialeinsatz der pädagogischen
Fachkräfte betrugen somit rd. € 15,0 Tsd. und ergaben rechnerisch einen durchschnittlichen Stundensatz von € 15,21.
Im Zuge ihrer Prüfung zeigte sich die Kontrollabteilung zum einen darüber verwundert, dass rund die Hälfte der pädagogische Fachkräfte mehr Wochenstunden
in den Hauptferien absolvierten, als eine amtsinterne Anordnung vorsieht, die die
wöchentliche Arbeitszeit auf maximal 30 Wochenstunden begrenzte.
Zum anderen monierte die Kontrollabteilung, dass das Amt für Kinder, Jugend und
Generationen von seiner Richtlinie aus dem Jahr 2003, die mit StS-Beschluss vom
22.12.2004 in Kraft getreten war, in Bezug auf die Abgeltung der geleisteten Arbeitsstunden abwich. Demnach dürfen die in den Oster-, Pfingst- und Weihnachtsferien erbrachten Mehrstunden nur durch Zeitausgleich 1:1 abgegolten werden.
Diesbezügliche Recherchen haben ergeben, dass sich vier pädagogische Fachkräfte die Hälfte der von ihnen in den Osterferien 2015 geleisteten Dienststunden
ihrem Zeitkonto gutschreiben und die andere Hälfte der Dienststunden ausbezahlen haben lassen.
Die Kontrollabteilung hat daher empfohlen, erhöhtes Augenmerk auf die Einhaltung allfälliger Beschlüsse des StS sowie selbst auferlegter Vorschriften zu legen.
Außerdem wäre es nach Einschätzung der Kontrollabteilung überlegenswert, die
gegenwärtige Ferienregelung im Hinblick auf deren Aktualität, Zweckdienlichkeit
und Abrechnungsmodalitäten zu evaluieren.
Im damaligen Anhörungsverfahren sagte die geprüfte Dienststelle zu, der Anregung der Kontrollabteilung nachzukommen und einen neuen Beschluss des StS
einzuholen. Als Nachweis wurde der Kontrollabteilung im Rahmen der Follow up –
Einschau 2016 der demgemäße Beschluss des Stadtsenates vom 27.09.2016 bezüglich des Ferieneinsatzes von Personal in Kindergärten und Schülerhorten zur
Verfügung gestellt.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.
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Zl. KA-00193/2017
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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