Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2017
/ Ausgabe: 04-Protokoll_20.04.2017.pdf
- S.157
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Produkt „Einkauf“ zu adaptieren und der tatsächlichen Verwaltungspraxis anzupassen.
Im Zuge der aktuellen Follow – up Einschau wurde der Nachweis bezüglich der
empfohlenen Adaptierung erbracht.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.
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Die Kontrollabteilung führte bei dem für den Bereich Einkauf / Beschaffung zuständigen städtischen Referat (Einkauf und Allgemeine Servicedienste) bezüglich
der auf Stunden basierenden Funktionsmatrix und der auf Prozente aufbauenden
Stundenverteilung der Kostenrechnung eine Plausibilitätsprüfung im Rahmen ihrer
Einschau durch. Bei einem Mitarbeiter kam es zu Abweichungen. Die Personalkosten dieses Bediensteten wurden u.a. zu 10 % dem Kostenträger 138002 – Telefonvermittlung zugeordnet. Diese Zuteilung spiegelte sich jedoch in der Funktionsmatrix nicht wieder. Hingegen war das Produkt Post-, Boten- und Zustelldienste in der Funktionsmatrix mit einer Stundeneingabe des Mitarbeiters bedacht,
jedoch eine in Prozent ausgedrückte kostenrechnerische Berücksichtigung der
Personalkosten dieses Produktes nicht eingetragen.
Die Kontrollabteilung empfahl daher, eine Harmonisierung der Stundenaufzeichnung im Bereich der Funktionsmatrix mit der auf Prozente basierenden Personalkostenverteilung für die Kostenträgerrechnung in Zusammenarbeit mit der MA IV
vorzunehmen.
Die Umsetzung der Empfehlung wurde in der Follow – up Einschau 2016 mittels
Unterlagen seitens der zuständigen Amtsleitung bestätigt. Das übermittelte Datenmaterial zeigte, dass die Funktionsmatrix und die Personalkostenverteilung
entsprechend abgestimmt wurden.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.
7.2 Bericht über die Prüfung von Teilbereichen der
Gebarung und Jahresrechnung 2013/2014 der
Tiroler Landestheater und Orchester GmbH Innsbruck
(Bericht vom 13.04.2016)
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Die Stadt Innsbruck ist Alleineigentümerin der Liegenschaft EZ 1193 KG 81113
Innsbruck mit Gst .782/1, auf welcher sich das Tiroler Landestheater samt Probebühnen, Nebenräumen und weiteren Betriebsanlagen befindet. In Form eines
Dienstbarkeitsvertrages räumte die Stadt Innsbruck der TLT auf unbestimmte
Dauer und unentgeltlich das Gebrauchsrecht an der (oberirdischen) Liegenschaft
samt den darauf errichteten Gebäuden und Anlagen zur Verwirklichung des Gesellschaftszweckes ein.
Die Betriebskosten, öffentlichen Abgaben und weiteren Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Betrieb, der Erhaltung und Erneuerung der Bauten und
sonstigen Anlagen sind von der TLT zu tragen.
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Zl. KA-00193/2017
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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