Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2003
/ Ausgabe: 01-Jaenner.pdf
- S.142
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schen Eigentum befinden. Die Frau Bürgermeisterin wurde in ihrer Eigenschaft als Eigentümervertreterin ersucht, bestimmte Auskünfte einzuholen
und diese dem Gemeinderat mitzuteilen.
Wenn sich die Innsbrucker Soziale Dienste gemeinnützige
GesmbH (ISD) nun auf das GesmbH-Gesetz beruft und meint, das gehe
den Eigentümer nichts an und die Frau Bürgermeisterin dies dem Gemeinderat mitteilt, so wäre dies eine andere Sache. Aber eine Anfrage in dieser
Textierung à limine, das heißt als gesetz- oder geschäftsordnungswidrig,
abzulehnen, das ist nach meiner Interpretation auch bei schlechtestem Willen nicht zulässig. Das schlichte Einholen von Auskünften von der Geschäftsführung ist kein Eingriff in die operative Führung.
Darüber hinaus möchte ich unterstreichen, dass StR
Mag. Schwarzl sagte, es wäre bereits bei der Gründung völlig klar, dass
hier nicht "sturheil" nach GesmbH-Gesetz vorgegangen wird. Dies ist auch
im Gründungsvertrag festgehalten. Sowohl im Protokoll anlässlich des
Gründungsvertrages bei der Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB) als
auch bei anderen städtischen Gesellschaften war dies sozusagen Bestandteil
der Geschäftsgrundlage. Es ist nicht zulässig, zu sagen, das geht Euch
nichts an, weil es sich hier um keine Angelegenheit, welche den Eigentümer, sondern um eine Angelegenheit, welche den Geschäftsführer betrifft,
handelt.
Es steht dem Gemeinderat durchaus zu, dem Eigentümervertreter mit Anfragen und Anträgen bestimmte Orientierungen darüber zu
geben, was sich der Gemeinderat von dieser immerhin zu 100 % in städtischem Eigentum stehenden Gesellschaft erwartet, erhofft oder befürchtet.
Wenn das so gespielt wird, dass der Gemeinderat zuerst zustimmen durfte,
dass die Innsbrucker Soziale Dienste gemeinnützige GesmbH (ISD) in eine
GesmbH umgewandelt wird, der Gemeinderat aber in Zukunft den "Mund
zu halten" hat, weil es ihn nichts angeht …
(Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger: Ihr seid ohnehin überall dagegen.)
Wir waren nicht überall dagegen. Wir waren bei der Innsbrucker Immobilien GesmbH & CoKEG (IIG) dafür und bei der Innsbrucker Soziale
Dienste gemeinnützige GesmbH (ISD) dagegen, nur um bei der Wahrheit
zu bleiben. Jedenfalls ich halte es für gesetz- und geschäftsordnungswidrig,
GR-Sitzung 29.1.2003