Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2015
/ Ausgabe: 04-Protokoll_23.04.2015_gsw.pdf
- S.43
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- 261 -
18.
IV 12313/2014
Richtlinien zur Förderung von
personellen und/oder investiven
Maßnahmen in sozialökonomischen Betrieben, Verlängerung
des Geltungsbereiches um ein
Jahr
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer referiert den
Antrag des Stadtsenates vom 07.04.2015:
Die beiliegende Richtlinie zur Förderung
von personellen und/oder investiven Maßnahmen in sozialökonomischen Betrieben
wird um ein Jahr, d. h. bis 31.12.2015, verlängert.
Die Mag.-Abt. IV, Finanzverwaltung und
Wirtschaft, wird mit der Abwicklung der Förderung beauftragt.
StR Pechlaner: Das Arbeitsmarktservice
(AMS) hat sich im vergangenen Jahr von
der Subventionierung verschiedener Sozialeinrichtungen zurückgezogen. Wir haben
aber eine Reihe von Verträgen und finanzieren sozialökonomische Betriebe. Als Übergangslösung hat das AMS mit dem Land
Tirol für das heurige Jahr eine Vereinbarung
geschlossen. Das gilt aber nicht für die
Folgejahre. Das heißt, dass es für uns notwendig und wichtig ist, auch an diesen Gesprächen teilzunehmen. Wir haben mit den
sozialökonomischen Betrieben DreijahresVerträge. Diese Verträge wären ausgelaufen und daher ersuchen wir, dass wir bis
Ende des Jahres die geltenden Richtlinien
weiter aufrechterhalten können, um hier die
Gespräche zu führen. Ich ersuche um Zustimmung.
StR Wanker: Wir unterstützen diese Finanzmittel für diese fünf Vereine und Institutionen in einer Größenordnung von über
€ 170.000,-- auch gerne.
Das von StR Pechlaner Gesagte wird uns
nächstes Jahr in Bezug auf den Jahresvoranschlag der Landeshauptstadt Innsbruck
sicher noch beschäftigen, da diese Vereine
so wertvolle Arbeit für Menschen leisten,
welche in eine Beschäftigung wollen bzw. in
einer Beschäftigung sind und die es nicht
immer besonders einfach haben. Es ist
Geld, das von der öffentlichen Hand wirklich
hervorragend investiert wird.
Deshalb erteilen wir gerne unsere Zustimmung zu diesen Finanzmitteln. In Innsbruck
GR-Sitzung 23.04.2015
leben wir speziell in Bezug auf den Arbeitsmarkt doch in einer interessanten Zeit. Auf
der einen Seite steigt die Beschäftigung
verhältnismäßig gut und kontinuierlich an
und auf der anderen Seite steigen auch die
Arbeitslosenzahlen dementsprechend massiv. Es gibt hier auf der einen Seite Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, denen es
sehr gut geht und auf der anderen Seite
eben immer mehr Arbeitslose, worum man
sich dementsprechend auch mit Programmen kümmern muss.
Beschluss (einstimmig):
Der Antrag des Stadtsenates vom
07.04.2015 (Seite 261) wird angenommen.
19.
V-KJ 2890/2015
Private Kinderbetreuungseinrichtungen, Betriebsbeiträge
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer referiert den
Antrag des Stadtsenates vom 22.04.2015:
Die Stadtgemeinde Innsbruck genehmigt
die Fördersätze der Betriebsbeiträge 2015
(Beilage), um die Auszahlung für die privaten Betreuungseinrichtungen durchführen
zu können.
Die gegenständliche Subvention unterliegt
der Subventionsordnung der Stadtgemeinde
Innsbruck in der gültigen Fassung.
StR Pechlaner: Ich ersuche um Zustimmung für die Betriebsbeiträge für private
Kinderbetreuungseinrichtungen und möchte
dem hinzufügen, dass ich mich dafür einsetzen werde, dass wir diese Betriebsbeiträge noch im heurigen Jahr erhöhen werden. StR Gruber, die Koalition ist sich einig,
dass wir gemeinsam das Land Tirol auffordern, noch heuer eine Novelle zum Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsgesetz zu
beschließen und vor allem auch zu evaluieren. Versprochen wurde es bis zum Jahre
2012. Jetzt sind wir im Jahre 2015. Im
Rahmen dieser Novelle sind auch die Förderbeiträge und Förderrichtlinien entsprechend zu valorisieren. (Beifall)
GRin Dr.in Pokorny-Reitter: Ich melde wegen Befangenheit Stimmenthaltung an.