Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2015
/ Ausgabe: 04-Protokoll_23.04.2015_gsw.pdf
- S.50
Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.
Gesamter Text dieser Seite:
- 268 -
28.
MagIbk/8631/SP-BB-IN/1
Entwurf des Bebauungsplanes
und Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. IN - B31, Innsbruck - Innenstadt, Bereich Universitätsstraße 1 (als Änderung der Bebauungspläne Nr. IN - B8/2,
Nr. IN - B10 und Nr. IN - B10/1),
gemäß § 56 Abs. 1 und 2
TROG 2011
GR Mag. Krackl: Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Mehrheitsbeschluss (gegen FPÖ und RUDI,
6 Stimmen):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
09.04.2015:
Die Auflage des Entwurfes des Bebauungsplanes und Ergänzenden Bebauungsplanes
Nr. IN - B31, Innsbruck - Innenstadt, Bereich Universitätsstraße 1 (als Änderung der
Bebauungspläne Nr. IN - B8/2, Nr. IN - B10
und Nr. IN - B10/1), gemäß § 56 Abs. 1 und
2 TROG 2011, wird beschlossen.
29.
MagIbk/5371/SP-BB-IN/1
Entwurf des Bebauungsplanes
und Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. IN - B32, Innsbruck - Innenstadt, Bereich Amraser Straße
2 bis 4 (als Änderung des Bebauungsplanes Nr. IN - B26), gemäß
§ 56 Abs. 1 und 2 TROG 2011
GR Mag. Krackl: Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat mit Stimmenmehrheit (gegen GR Buchacher, 1 Stimme; bei
Stimmenthaltung von GRin Duftner,
StR Gruber und GR Appler, 3 Stimmen):
Mehrheitsbeschluss (gegen SPÖ, 3 Stimmen):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
09.04.2015:
Die Auflage des Entwurfes des Bebauungsplanes und Ergänzenden Bebauungsplanes
Nr. IN - B32, Innsbruck - Innenstadt, Bereich Amraser Straße 2 bis 4 (als Änderung
des Bebauungsplanes Nr. IN - B26), gemäß
GR-Sitzung 23.04.2015
§ 56 Abs. 1 und 2 TROG 2011, wird beschlossen.
Gleichzeitig wird gemäß § 70 Tiroler Raumordnungsgesetz (TROG) der Beschluss
über die dem Entwurf entsprechende Änderung des Bebauungsplanes gefasst, wobei
dieser Beschluss jedoch erst dann rechtswirksam wird, wenn innerhalb der Auflagefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von
einer hierzu berechtigten Person oder Stelle
abgegeben wird.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplanes treten alle im Planungsbereich
vorausgehenden bebauungsplanmäßigen
Bestimmungen außer Kraft.
30.
III 13513/2014
Bebauungsplan Nr. HA - B28, Höttinger Au, Bereich Fischerhäuslweg, Fürstenweg, Amberggasse,
Pirmingasse und Daneygasse (als
Änderung des Bebauungsplanes
Nr. HA - B4), gemäß § 56 Abs. 1
TROG 2011
GR Mag. Krackl: Während der gesetzlichen
Frist sind keine Stellungnahmen eingegangen.
Die geforderten privatrechtlichen Vereinbarungen (Projektsicherungsvertrag, Straßengrundabtretung und Nutzungssicherung)
sind abgeschlossen.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung,
Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat mit Stimmenmehrheit (gegen GR
Mag. Krackl und GR Abenthum, 2 Stimmen;
bei Stimmenthaltung von GRin Dr.in Krammer-Stark, 1 Stimme),
den Bebauungsplan Nr. HA - B28, Höttinger
Au, Bereich Fischerhäuslweg, Fürstenweg,
Amberggasse, Pirmingasse und Daneygasse (als Änderung des Bebauungsplanes
Nr. HA - B4), gemäß § 56 Abs. 1
TROG 2011, zu beschließen.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplanes treten alle im Planungsbereich
vorausgehenden bebauungsplanmäßigen
Bestimmungen außer Kraft.
GRin Dr.in Krammer-Stark: Ich melde
Stimmenthaltung an.