Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2015

/ Ausgabe: 04-Protokoll_23.04.2015_gsw.pdf

- S.54

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- 272 -

(SVR). Wir sind froh, dass wir in der Stadt
Innsbruck auf eine wirklich sehr gute Infrastruktur zurückgreifen können.
Der Stadtsenat und der Gemeinderat hat
sich hier eine Selbstbindung in Bezug auf
den Betrieb der Flutlichtzeiten auferlegt. Wir
haben mit Anrainerinnen und Anrainern
gesprochen und versucht, ihnen entgegenzukommen. Von den Anrainerinnen und
Anrainern wurde immer gefordert, dass die
öffentliche Nutzung am kleinen Kunstrasenplatz eingestellt werden sollte. Auch dieser
Forderung würden wir nachkommen. Hier
immer nur den Ball der Stadt Innsbruck
bzw. dem SVR zuzuschieben, halte ich
nicht für sinnvoll.
Ich kann nur an alle im Hause appellieren.
Es geht hier wirklich um die Sportinfrastruktur dieser Stadt. Wir leben in einer Stadt wo
alles Platz haben muss (leben, wohnen,
wirtschaften, arbeiten). Ich gebe zu, dass es
nicht immer angenehm ist. Ich wohne selbst
neben einem Kunstrasenplatz im Tiroler
Loden-Areal. Jede Bewohnerin bzw. jeder
Bewohner dort weiß, wie dieser Platz bespielt wird. In den Ferien ist das von
08:00 Uhr bis 22:00 Uhr. Das ist auch eine
gewisse Belastung.
Ich bitte, auch im Sinne des Sports und der
Integration und im Sinne unserer Jugend,
diesen Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte zu unterstützen.
Beschluss (bei Stimmenthaltung von
GRin DIin Sprenger, StR Wanker wegen Befangenheit, FPÖ und RUDI, 8 Stimmen;
einstimmig):
Der Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
09.04.2015 (Seite 269) wird angenommen.

32.

III 11498/2014
Bebauungsplan und Ergänzender
Bebauungsplan Nr. IN - B30, Innsbruck - Innenstadt, Bereich MariaTheresien-Straße 6 bis 16 (als Änderung der Bebauungspläne
Nr. IN - B2/18 und Nr. IN - B2,
2. Entwurf), gemäß § 56 Abs. 1
und 2 TROG 2011

GR Mag. Krackl: Während der gesetzlichen
Frist ist eine Stellungnahme eingegangen.
Diese liegt dem Akt im Original bei.
Die Stellungnahme richtet sich gegen die
Festlegungen der Höhen auf dem Grundstück der Einschreiter, womit eine Bestandsaufstockung nicht ermöglicht werde.
Die Stellungnahme wurde im Bericht der
Mag.-Abt. III, Stadtplanung, Stadtentwicklung und Integration, der dem Akt beiliegt,
ausführlich behandelt, wobei sich keine
neuen Aspekte ergeben haben, die nicht
bisher schon bedacht wurden. Nach Beratung im Ausschuss für Stadtentwicklung,
Wohnbau und Projekte wird deshalb die
Beschlussfassung des oben genannten
Bebauungsplanes vorgeschlagen.
Die geforderten Verträge und Vereinbarungen (Projektsicherung, Dienstbarkeit Aussicht, Baustelleneinrichtung) sind abgeschlossen.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung,
Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig,
den Bebauungsplan und Ergänzende Bebauungsplan Nr. IN - B30, Innsbruck - Innenstadt, Bereich Maria-Theresien-Straße 6
bis 16 (als Änderung der Bebauungspläne
Nr. IN - B2/18 und Nr. IN - B2, 2. Entwurf),
gemäß § 56 Abs. 1 und 2 TROG 2011, zu
beschließen.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplanes und Ergänzenden Bebauungsplanes treten alle im Planungsbereich vorausgehenden bebauungsplanmäßigen
Bestimmungen außer Kraft.
GRin Dr.in Pokorny-Reitter: Ich melde für
GRin Reisecker, GRin Eberl und mich
Stimmenthaltung an.

GR-Sitzung 23.04.2015